zu diesem Zweck von russischen Banken, die in den in Betracht kommenden
 Orten Filialen haben, ein Akkreditiv eröffnen und vereinbart mit
ihnen einen Telegrammschlüssel (s. a. S. 80 f.). Erfolgen nun Abnahmen,
so wird nach dem vereinbarten Code telegraphiert.
Die Zahlung erfolgt gegen Übergabe des bahnamtlich abgestempelten
Frachtbriefduplikats, Dieses besagt z. B., daß 160 Kisten Eier verladen
sind. Ein brauchbares Pfandobjekt für die Leipziger Bankfirma ist natürlich
 nur dann vorhanden, wenn die zweifellos aufgegebenen Kisten auch
tatsächlich die angegebene Ware und solche Ware enthalten, die der Qualität
 nach dem vorgeschossenen Einkaufspreise entspricht. Betrügereien,
durch Verladung von Steinen, Sand oder Kartoffeln oder durch schlechte
Eier, sind vorgekommen und werden wohl auch hin und wieder noch vorkommen.
 Die Bank kann sich hiergegen einigermaßen schützen, indem
sie nur mit vertrauenswürdigen Firmen arbeitet. -
Die Ware wird nun entweder sofort dem Käufer gegen Barzahlung ausgehändigt,
 oder sie wandert ins Kühlhaus, der Abnahme harrend, und einzelne
 Posten werden, wie schon erwähnt, nur gegen Zahlung des Betrages,
mit dem sie bevorschußt sind. ausgehändigt.

2. Lombarddarlehen im Börsenverkehr,
a) Tägliches Geld.
Im Börsenverkehr wird das Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren
 oder Wechseln von größeren Banken oder Bankiers gegeben.
Für Berliner Firmen ist die Technik des börsenmäßigen Lombardverkehrs
wesentlich erleichtert durch Benutzung des Effekten-Giro-D epots
des Kassenvereins in Berlin. Hat das Bankhaus Meyer &amp; Co. 150 000 RM
tägliches Geld von der Dresdner Bank genommen, und will es als Unterpfand
 100000 RM Karstadt-Aktien geben, die in ihrem Sammeldepot beim
Kassenverein liegen, so nehmen Meyer &amp; Co. nicht die Effekten vom
Kassenverein weg und lassen sie der Dresdner Bank ausliefern, sondern
sie schreiben einen grünen Effektenscheck (s. nächste Seite) aus.
Grüne Schecks dienen ausschließlich zur Verpfändung der in ihnen
bezeichneten. Effekten zwecks Sicherung von Lombarddarlehen. Durch
Aushändigung des grünen Schecks an den Kassenverein erwirbt der Darlehnsgläubiger
 ein Pfandrecht an den im Scheck bezeichneten Effekten.
Der Besitz an Effekten geht von dem Aussteller des Schecks an den Dar-EA

