kauff hat, dieernicht besitzt, in der Erwartung, sie später billiger
zurückkaufen zu können. Hat sich seine Erwartung bis zum Lieferungstage
 (Ultimo) nicht erfüllt, so sucht er einen Dritten — der vielleicht ein
Haussier ist und daher seine Stücke hineinzugeben hat —, der ihm gegen
Zahlung des Gegenwertes die Stücke liefert mit der Verpflichtung, sie am
nächsten Ultimo wieder zurückzunehmen, Der Baissespekulant kauft also
gewissermaßen die Stücke per Ultimo des laufenden und verkauft sie
gleichzeitig wieder per Ultimo des nächsten Monats.
B, der die Effekten von A hereinnimmt, wird während des einen Monats
ihr Eigentümer. Nimmt A am nächsten Börsen-Ultimo die Effekten
wieder zurück, so hat er an B außer dem verauslagten Kaufpreis in der
Regel noch eine Zinsvergütung zu entrichten, denn der Zinssatz für
Ultimogeld wird in der Regel höher sein als die vom Nennwerte berechneten
 Stückzinsen der festverzinslichen Wertpapiere, und die
Aktien werden ohne Berechnung von laufenden Stückzinsen gehandelt.
Bei ihrer Rücklieferung werden die Geldzinsen ebenfalls durch einen entsprechenden
 Kurszuschlag verrechnet. Da das Reportgeschäft in die juristische
 Form eines Kauf- (nicht eines Darlehns-) Geschäftes gekleidet
ist, so kommt die Zinsdifferenz in Form eines Zuschlages (Report) zum
Rückkaufswerte zum Ausdruck.
Ist das Umgekehrte der Fall, überdecken die Stückzinsen die Geldzinsen,
 so muß der Hereinnehmer bei Rücklieferung der Stücke die
Summe, die er zuviel bekommen hat, herauszahlen. Das geschieht in der
Weise, daß vom Kaufpreis ein prozentualer Abschlag, D eport genannt,
erfolgt.
Der Satzfür Reportgelder an der Berliner Börse wird
von der Stempelvereinigung festgesetzt, ist also, mit geringen Ausnahmen,
einheitlich geregelt; es besteht nur eine geringe Spanne von % %1). Die
Abschlüsse zwischen den Geldgebern (den Banken) und den Hineingebern

!) Aus einem Bericht über den Geldmarkt: Der Satz für Re portgeld, der
Ende März d. J. von 7/a—8 9/9 auf 7%/4—81/4 0/9 hinaufgesetzt wurde, ist im Einklang
 mit einer Vereinbarung, die unter den Mitgliedern der Berliner Stempelvereinigung
 während der Börsenzeit getroffen wurde, mit Rücksicht auf die drohende
Erhöhung des Reichsbankdiskonts auf 81/4—B83/4 99 erhöht worden. Das Prolongationsgeschäff
 erledigte sich in den meisten Fällen schon vormittags telephonisch
von Büro zu Büro. Soweit es sich um Erneuerung alter Prolongationsgelder handelte,
wickelte sich die Schiebung ohne Schwierigkeiten ab. Neues Reportgeld war für
kleinere Firmen nicht leicht erhältlich. Für eine Anzahl von Terminpapieren trat
etwas unter Satz Nachfrage nach Stücken hervor.

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