Will die Bank noch sicherer gehen, so wird sie die Bürgschaft ganz
oder zum Teil durch Effekten, Eintragung einer Sicherungshypothek oder
in anderer Weise bedecken lassen (s. Formular I.) 1).
Hat die Sächsische Kreditbank?) dem Emil Schneider einen Kredit bis zu 15000 RM
gewährt und sich dafür eine Bürgschaft eines gzutsituierten Privatmanns (Carl
Ernst Heinholz) geben lassen und diese überdies noch mit mehr als der Hälfte der
Bürgschaftssumme decken lassen, so ist ihr Risiko natürlich erheblich gemindert.
Sollte im August d. J. Emil Schneider genötigt sein, seine Zahlungen einzustellen,
und beträgt dann sein Debetsaldo, einschließlich aufgelaufener Zinsen, 14 600 RM, so
wird die Bank, die noch nicht weiß, wie hoch die Konkursdividende sein wird,
zunächst den Bürgen (Heinholz) in Höhe seiner Bürgschaft, d. h. mit 10000 RM belasten
 -— sie will nicht ihr Risiko durch Auflaufen von Zinsen auf die 14 600 RM
noch erhöhen — und ihn evtl. auffordern, sein Effektendepot zu verstärken oder
daren Einschuß zu leisten.
Wird nun eine Konkursdividende von 40 %, gezahlt, so ergibt dies auf den Debetsaldo
 von 14 760 RM — durch Zinsen und Provisionen ist er auf diese Höhe angewachsen
 — 5904 RM. Die Kreditbank braucht also den Bürgen nur mit 8856 RM
in Anspruch zu nehmen und wird ihm die zuviel belasteten Zinsen wieder gutringen,

Eine dem Bürgen gewährte Vergünstigung besteht darin, daß er von
seiner Verbindlichkeit frei wird, wenn der Gläubiger in seinem Besitze
befindliche, für die Forderung gegebene Pfand- oder Vorzugsrechte
sowie Hypotheken aufgibt (8 776 BGB.). Diese Bestimmung kann
durch Vertrag abgeändert werden, und es wird seitens der Banken in der
Regel auch der Ausschluß der Befreiungsvorschrift ausdrücklich vereinbart,
S. a. die diesbezüglichen Ausführungen im II. Bande.

Die Sächsische Kreditbank in Dresden
hat
zinen laufenden Kredit eröffnet.
Für alle Forderungen und Ansprüche, welche die Sächsische Kreditbank aus
diesem Kreditverhältnisse an Kapital, Zinsen, Stempel, Provisionen, Schäden und
Kosten an

enennnnennL are Cuneenenen Herrn Emil Schneider, Dresden .......

1) Im Depotbuch wird für Unterlagen zu einer Bürgschaft ein besonderes
Unterlage-Konto unter dem Namen des Hinterlegers geführt und mit dem Zusatze
„Unterlage-Konto zur Bürgschaft für,.........‘“ versehen.
2) Fingierter Name.

5
CL

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