die ganze Schuld, mag diese fällig sein oder nicht, bis zur Höhe vorerwähnten
Bürgschaftsbetrages Sicherheitsleistung in barem Gelde oder in der Bank genehmen
Wertpapieren zu fordern.
Den eingezogenen Betrag, bzw. den Erlös aus den als Sicherheit gegebenen
Wertpapieren verrechnet die Bank unter Vergütung der bei ihr üblichen Depotzinsen
 auf ihren Ausfall, wozu sie jedoch vor dessen Feststellung nicht verpflichtet
 ist.

Die Zahlung oder Sicherheitsleistunz in bar oder Wertpapieren unsererseits hat
auf Grund des von der Bank auszuschreibenden Rechnungsauszuges, gleichviel ob
derselbe vom Hauptschuldner anerkannt ist oder nicht, zu erfolgen und ohne daß
wir die vorgängige Beibringung von Belegen oder sonstigen Nachweisen für die
Richtigkeit zu fordern berechtigt sein sollen.
Alle Maßnahmen und Vereinbarungen, welche die Bank bei Geltendmachung
der Hauptforderung und der damit verbundenen Rechte trifft, erkennen wir ohne
Einrede als für uns verbindlich an.
Die Bank soll ferner berechtigt sein, alle ihre sonstigen Sicherheiten und Vorzugsrechte
 nach eigenem Ermessen zu verwerten und auch aufzugeben, ohne daß
hierdurch der Umfang unserer Bürgschaftsverpflichtung geändert wird, sowie den
Erlös aus anderen Sicherheiten oder Zahlungen des Hauptschuldners auf den
unsere Bürgschaftssumme überschreitenden Teil ihrer Forderung in Anrechnung zu
bringen.
Ferner ist zwischen uns und der Bank festgesetzt, daß irgendwelche Rechte der
Bank erst dann auf den Bürgen übergehen sollen, nachdem die Bank für ihre gesamten
 Ansprüche an den Hauptschuldner befriedigt ist.
Das Amts- bzw. Landgericht zu Berlin soll als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten
 aus dieser Bürgschaft gelten,
Schließlich bestimmen wir, daß diese Bürgschaft auf unsere Erben und Rechtsoachfolger
 unteilbar übergehen soll.
Berlin, den 10. Oktober 1929.

Heinrich Schmidt £&amp; Co.

VL. Das Akzeptgeschäit (Akzept- oder Trassierungskredit) !),
Eine große Bank unterscheidet in ihren Instruktionen für ihre Wechselstuben-
 Vorsteher und Filialleiter:

Literatur: Guaranty Trust Company, How business with foreign
countries is financed. New York 1928. W. Prion, Das deutsche Wechseldiskontgeschäft
 a. a. 0. J. Rießer, Die deutschen Großbanken a. a. 0. P. Rozum ek,
Das Kreditgeschäft im Bankbetriebe. Hamburg 1928. A. Schüt t, Die Finanzierung
des Hamburger Außenhandels. Hamburg 1926. CarlSchauweeker, Das Bankakzept
 im Dienste des Betriebskredits, Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis.
 IV., 8. und 9. H. Grambeck, Zur Exportfinanzierung durch Londoner
und New Yorker Bankakzepte. Bankwissenschaft VI, 5.

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