Fracht usw. trägt. Liefert der überseeische Verlader (Verkäufer) die
Ware auf seine Kosten bis an Bord des Schiffes (free on board), so spricht
man von „fob“-Ware. Trägt der Verkäufer auch die Seefracht bis zum
Bestimmungshafen, so nennt man dies ein Kostfracht-Geschäft (ef-Geschäft):
 der Verkäufer zahlt also alle Kosten bis franko Bord (cost) und
überdies noch die Fracht (freight) bis zum Bestimmungsort, Trägt der
Verkäufer dieselben Kosten wie bei ef und außerdem noch die Versicherungskosten
 (insurance), so spricht man von einem cif-Geschäft (cost,
insurance, freight).
Das Remboursgeschäft!) beim Importhandel wickelt sich meist
folgendermaßen ab. Kine, sagen wir, Bremer Firma, die große Posten
Wolle in Amerika mit der üblichen Klausel „Dreimonats-Bankakzept
gegen Verladungsdokumente“ gekauft hat, ist genötigt, Bankkredit in
Anspruch zu nehmen, und ersucht die Deutsche Bank, die sich die Pflege
des zwischenländischen Handels zur besonderen Aufgabe gemacht hat,
das Geschäft durch Eröffnung eines Trassierungskredits zu finanzieren.
Der Importeur beauftragt dann den Verkäufer der Baumwolle, bzw, dessen
Bank, auf die Deutsche Bank in Höhe der Faktura zu trassieren. Diesen
Wechsel diskontiert der Verkäufer bei seiner Auslandsbank unter Beifügung
 des Konnossements, der Seeversicherungspolice und der Faktura.
Die Verschiffungsdokumente gelten. nur dann als genügende Sicherheit,
wenn die Verladung auf Grund eines festen Auftrages erfolgt ist (Konsignationsware
 wird nicht bevorschußt). Die Laufzeit des Wechsels soll
im allgemeinen 90 Tage Sicht oder 120 Tage dato nicht übersteigen.
Die Auslandsbank sendet die Tratte und die genannten Urkunden —
vorsorglicherweise sind Tratte und Urkunden in je zwei Stück ausgefertigt
 — mit zwei verschiedenen Dampfern an eine ihrer Bankverbindungen
in Deutschland, die die Tratte mit den Urkunden der bezogenen Bank
(Deutschen Bank) zum Akzept vorlegt. Diese akzeptiert und behält Konnossement,
 Faktura usw. und hat, da ihr auf Grund des Konnossements
die Ware ausgehändigt wird, damit die gleiche Sicherheit, wie vorher die
Auslandsbank, die ihre bisherigen Sicherheiten mit dem Akzept der Deutschen
 Bank vertauscht hat.
Ist die Baumwolle bei ihrer Ankunft in Bremen noch nicht weiter verkauft,
 so geht sie in ein Lagerhaus, und die Bank erhält an Stelle des bei

1) 8. a. den Aufsatz von Waldemar Müller, Organisation des Kredit- und
Zahlungsverkehrs in Deutschland. Bankarchiv VIII 8.
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