Das Remboursgeschäft ist nicht risikofrei: Abgesehen von der Gefahr
der Fälschung der Konnossemente, können für die Kredit gebende Bank
Verluste durch Konjunkturumschwung erfolgen, d. h. wenn der Preis bis
unter den beliehenen Fakturenwert sinkt.
Wie im überseeischen, so kommt es auch im inländischen Verkehr
häufig vor, daß der Verkäufer nicht auf den Käufer, sondern auf dessen
Bankverbindung zieht, die sich damit natürlich ein für allemal, bis zu
einer bestimmten Höhe, einverstanden erklären muß. Es wird sich hierbei
in der Regel um größere Beträge handeln; denn Wechsel im Betrage von
wenigen hundert Mark werden die Banken nicht akzeptieren, und der
Vorteil des Bankakzepts gegenüber dem Kundenakzept, billigere Diskontierung,
 würde bei Summen unter 5000 RM illusorisch werden.
Zur Mobilisierung solcher kleinerer Summen oder größerer Wechse 1-beträge,
 die, weil sie noch über 90 Tage laufen (s. S. 337) oder aus
irgendeinem anderen: Grunde einen relativ hohen Diskontsatz bedingen
würden, wird vielfach das Bankakzept in der Weise benutzt, daß der
Kaufmann oder der Fabrikant diese Wechsel der Bank zur Gutschrift
per Verfall übergibt und in ungefährer Höhe, mitunter auch in einem geringeren
 Betrag, auf die Bank zieht. Minder gute Geschäftswechsel werden
 durch Lombardierung in ein mit erheblichen Vorzügen ausgestattetes
 Bankakzept umgewandelt. Ähnlichkeit mit den obenerwähnten
 Remboursakzepten besteht insofern, als bei diesen Deckung in den
unterwegs befindlichen Waren, bei den inländischen Akzepten in den
gegen Warenverkäufe gezogenen Wechseln gegeben ist.
Infolge des hohen Zinsfußes in Deutschland geben die Banken Trassierungskredite
 oft in der Weise, daß sie den Kreditnehmer (Exporteur)
 nicht auf sich selbst, sondern, für ihre Rechnung, auf eine Londoner
 oder New Yorker Bank ziehen lassen, und zwar in der Regel einen
90-Tage-Sicht-Wechsel. Diese Ziehung wird dem Kreditnehmer zu dem
jeweiligen Satz für 90-Tage-Sicht-Wechsel auf Prima Londoner bzw.
New Yorker Banken diskontiert.
Damit jeder spätere Erwerber sieht, daß diesen Bankakzepten Ausfuhrgeschäfte
 zugrunde liegen — reine Finanzwechsel rediskontieren die amerikanischen
 Federal Reserve Banken und die Bank von England nicht —.
muß der Exporteur die Wechsel mit einem entsprechenden Vermerk versehen,
 wie z. B.
gezogen gegen Warenverschiffungen nach
Süd- und Mittelamerika. (Fortsetzung des Textes auf Seite 408.)
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