Nach 8 1184 BGB. kann eine Hypothek in der Weise bestellt werden,
daß das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der
Forderung bestimmt, die festzustellen ist, und der Gläubiger
sich zum Beweise der Forderung nicht auf die Eintragung berufen
kann. Eine solche Hypothek wird Sicherungshypothek genannt.
 Ihre häufigste Form ist die Höchstbetrags-Hypothek
(Maximal- oder Kautionshypothek). Da bei der Höchstbetrags-Hypothek
im Falle der Zwangsvollstreckung Zinsen, Provision, Spesen usw. nicht
geltend gemacht werden können, läßt man sie 10—15% höher als die vereinbarte
 Kreditsumme eintragen, um nicht Gefahr zu laufen, mit diesen
Nebenansprüchen auszufallen.
Sicherungshypotheken sind heute weniger beliebt als früher,
la die Möglichkeit der Verwertung oder Beleihung von industriellen Objekten,
 auch von Geschäftshäusern, im Gegensatz zur Vorkriegszeit, jetzt
außerordentlich erschwert ist,
Man begnügt sich heute in der Regel mit der sog. Negativ-Klausel,
3. h. im Kreditvertrage wird festgesetzt, daß ohne Mitteilungen an den
Geldgeber Immobilien nicht oder nicht weiter belastet werden dürfen,
und versucht, durch Übereignung von Waren oder Debitoren (s. oben) sich
realisierbare Unterpfänder zu beschaffen.
Im Gegensatz zur Sicherungs- (Höchstbetrags-) Hypothek bezeichnet
man die gewöhnliche (feste) Hypothek als Verkehrshypothek. Da
lie Sicherungshypothek im Grundbuche als solche bezeichnet werden
muß, ist leicht festzustellen, ob eine Verkehrs- oder eine Sicherungshypo-;hek
 gegeben ist.
Innerhalb der Verkehrshypothek unterscheidet man wieder, je nachdem
äber die Hypothek ein Hypothekenbrief erteilt ist oder nicht, Briefhypothek
 und Buchhypothek. Auf dem Hyrnothekenbrief beruht zum
zroßen Teil die Umlaufsfähigkeit und Beweglichkeit der Hypothek, und
lie Briefhypothek ist daher vorherrschend.
Die Forderung kann nicht ohne die Hypothek. die Hypothek nicht ohne
die Forderung ‚auf den neuen Gläubiger übertragen werden. Die Abtretung
 der Forderung erfolgt bei der Briefhypothek durch schriftliche
 Abtretungserklärung und Übergabe des Hypothekenbriefs, bei der
Buch hhypothek durch formlose Einigung über die Abtretung der Hypo-‘hek
 und Eintragung der Abtretung im Grundbuche. Ein Vorzug der
Buchhypothek ist, daß bei ihr die Aufbewahrung wegfällt und dem Gläubiger
 die bei Verlust des Briefes entstehenden Kosten ersvart bleiben.

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