Zur Löschung der Hypothek ist Beibringung einer löschungsfähigen
 Quittung erforderlich, d. h. einer Quittung, in der der Hypothekengläubiger
 bescheinigt, daß er vom Eigentümer des Grundstücks —
dessen Lage genau bezeichnet sein muß — den Betrag der für ihn eingetragenen
 Hypothek zurückerhalten hat, und daß er die Löschung der
Hypothek im Grundbuch bewilligt. Z. B.:
Im Grundbuch für Leipzig-Eutritzech ist auf Blatt 498 in der IIL. Abteilung unter Nr. 2
RM 11 800.—
in Buchstaben: Elftausendachthundert Reichsmark
zine Hypothek für eine Kaufforderung nebst Zinsen für uns eingetragen.
Wir bewilligen hiermit die Löschung der nach Vorstehendem für uns eingeıragenen
 Hypothek im Grundbuche für Leipziz-Eutritzsch auf Blatt 498.
Leipzig, den 19. Oktober 1929.

Ein Handel in Hypotheken, wie er in Wertpapieren besteht, und ein
Hypothekenmarkt in der Art einer Hypothekenbörse existiert nicht. Hypothekenbanken,
 Versicherungsgesellschaften und Sparkassen, die Gelder
auf Hypotheken ausleihen, erhalten direkt und durch Vermittler die Anträge
 derer, die Hypothekengeld haben wollen 1). Privatgelder werden
durch Makler, Kreditbanken — einige von ihnen haben eine Hypothekenvermittlungs-Abteilung
 —, mitunter auch durch Notare untergebracht.
Die anonymen Zeitungsannoncen gehen meist von Maklern aus, die sich
auf diese Weise Adressenmaterial verschaffen.
Wer eine Hypothek beantragt, muß folgende Unterlagen einreichen,
1. Grundsteuer-Katasterauszug (zu erhalten beim Katasteramt),
2. Grundbuch-Auszug (zu erhalten beim Grundbuchamt—Amtsgericht),
3. Feuerversicherungs-Police (zu erhalten bei der Versicherungsgesellschaft
 oder der [in einigen Ländern bestehenden] staatlichen Brandzasse),

+, Bauplan (zu erhalten beim zuständigen Hochbauamt),
5. Lageplan (zu erhalten bei der Gemeindebehörde),
6. Schätzungsurkunde,
7. Aufstellung. der Mieteinnahmen, mit Angabe der Friedensmieten
(unterschrieben vom Hauseigentümer).

1) Bei den Hypothekenbanken liegt der Auszahlungskurs 5—86 99 unter dem Pfandbriefkurs:
 1!/2—+2 9/9 Provision für den Verkauf der Pfandbriefe, 1/2 9/9 Versteuerung
jer Pfandbriefe, 1% Vermittlerprovision für die Hypothek (oder Abschlußprovision),
j1 /—2 0/9 Taxgebühren, Notariatskosten, Druck der Pfandhriefe und allgemeine
Verwaltungskosten.

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