tragsfähig sind — in beiden Fällen handelt es sich um freie Hypotheken
 —, den 10. Teil des Gesamtbetrages der zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen
 benützten Hypotheken sowie die Hälfte des eingezahlten
Grundkapitals nicht übersteigen dürfen. — In Wirklichkeit bleibt die
Summe erheblich unter dieser Grenze,
Man unterscheidet: Zinshypotheken und Amortisationshypotheken. Bei
einer Zinshypothek wird das Darlehen auf bestimmte Zeit gewährt;
das ausgelicehene Kapital ist während dieser Zeit für beide Teile unkündbar;
 mit beiderseitiger Zustimmung kann natürlich die Rückzahlung
früher oder später erfolgen !). Bei der Amortisationshypothek
wird alljährlich ein bestimmter Prozentsatz der Schuld getilgt. Die Gesamtleistung
 des Schuldners, d. h. also Zinsbetrag ‚plus Tilgungsquote,
heißt Annuität. Bei Amortisationsdarlehen darf zugunsten des Darlehnsgebers
 ein Kündigungsrecht. nicht ausbedungen werden.
Wenn die Landschaften Kredit in der. Weise gewähren, daß das
Darlehen seitens des Gläubigers (der Landschaft) unkündbar ist, während
der Schuldner das Darlehen jederzeit zurückzahlen und somit günstige
Konjunkturen des Geldmarktes für sich ausnutzen kann, so ist diese Unkündbarkeit
 seitens des Gläubigers nur möglich, weil der Kredit in Form
der Amortisationsdarlehen gegeben wird. Amortisationshypotheken
 sind aber beim städtischen Hausbesitzer nicht beliebt, weil dieser
seinen Besitz meist nicht als „eigene: Scholle“ ansieht, sondern als ein
Vermögensobjekt, das er bei günstiger Konjunktur zu verkaufen gedenkt.
Ein belastetes Haus wird aber leichter und zu höherem Preise verkauft
werden können als ein unbelastetes, weil auch der Käufer das Haus mit
möglichst wenig Eigenkapital erstehen will.
Das Gesetz über wertbeständige Hypotheken und
wertbeständige Schuldverschreibungen vom 28. Juni
1923 ließ außer der Papiermark auch andere. Wertmaßstäbe, wie Roggen,
Weizen, Feingold, Kohle, Kali usw. zu.. Nach Wiedereinführung der Goldmark
 erübrigte sich die weitere Ausgabe von Sachwertanleihen.
An Stelle der auf Gramm Feingold lautenden Pfandbriefe traten wieder,
wie früher, gewöhnliche Goldmarkpfandbriefe, d.h. Pfandbriefe, die,
zwecks Ausschaltung des Währungsrisikos, die. Goldklausel ent-VE

 — li

!) Die Verwertungeinernochnichtfälligen Hypothek kann erfolgen
 durch Abtretun g der Forderung an einen Dritten (Zession; in der
Praxis auch „Verkauf der Hypothek“ genannt), der den Betrag, meist unter Abzug
eines „Damno“, zahlt, oder durch Verpfändung bei einem Geldgeber.

49°