Um Annäherungswerte zu erhalten, nahm man an, daß eine 1..Hypothek,
 um solide zu sein, etwa innerhalb des 10fachen, eine 2. Hypothek
innerhalb des 12—12% fachen des .Brutto-Mietertrages liege, 2. oder
3. Hypotheken waren fast nur von Privaten erhältlich. ...
Der Neubau einer Kleinwohnung, die jetzt etwa 10000 RM (gegen
7000 M vor dem Kriege) kostet, wird: in folgender Weise finanziert 1):

_ Verzinsung
x Typolhel | bis 40%... + ca, 10% RM 4 000.—
3. Hauszinssteuer-Hypothek 50%, . 8% » 5000.—
4. Eigenkapital. . 89% =»  1000.—
"RM 10 000.—

‚Taxen sind Faxen‘, und von einem guten Sachkenner, dem Geh. Hofrat
 Hecht, stammt der Satz ‚in Berlin ist jede Taxe zu haben‘. Wenn
Eberstadt schreibt, im großstädtischen Grundstücksverkehr werde
allgemein die 1. Hypothek mit 75% . des hochgeschraubten Grundstückswertes
 angenommen, indem die Beleihungstaxe auf 125 % des angenommenen
 Grundstückswertes gestellt wird, so habe ich dies in meiner
Bankpraxis zwar nicht „allgemein“, @ber doch ziemlich häufig bestätigt
gefunden, Auch erheblich voneinander abweichende Taxen für dasselbe
 Grundstück sind mir zu Gesicht gekommen. Um sich vor Verlusten
zu schützen, hat daher jede Hypothekenbank und jede Bank, die Hypo-;heken
 beleiht, vermittelt oder erwirbt, ihre eigenen , Taxatoren.
Das Schätzungsamtsgesetz vom 8. Juni 1918 bestimmt:
Jeder Stadtkreis und jeder Landkreis hat für seinen Bezirk ein Schätzungsamt
 zu errichten, Die Schätzungsämter sind zuständig zur Schätzung
von Grundstücken, die innerhalb ihres Geschäftsbezirks liegen. Eine
Schätzung kann verlangen der Eigentümer des Grundstücks
oder ein an dem Grundstück Berechtigter, der ein berechtigtes Interesse
an der Schätzung hat. — Das Gesetz sollte erst 5 Jahre nach Beendigung
des Kriegszustandes in Kraft treten; am 1. April 1920 wurde aber bereits
 das Landesschätzungsamt in Berlin errichtet.
In normalen Zeiten vollzogen sich, wie erwähnt, Umsätze auf dem
Örundstücksmarkt auf Grund zahlenmäßiger Ermittelungen,
die sich auf dem Ertragswerte aufbauten unter Zuhilfenahme von Real-1)
 S. auch meinen Aufsatz „Erwerb von Grundstücken und Rentabilitätsberechaung‘,
 im Buch des Kaufmanns, II. Bd. 8. 446 ff.

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