oder Verkehrswerten. Der Ertrageswert, der sich aus der Multiplikation.
 der Nettomieten mit dem ziemlich genau festliegenden Kapitalisievungsfaktor
 ergab, und der Sach wert, der aus Boden- plus Hauswert
mit Hilfe von Karten und Tabellen leicht zu ermitteln war, wichen nur
selten wesentlich voneinander ab. Zum Vergleich wurde öfter der Verkehrswert,
 d. h. der in letzter Zeit für ein gleichartiges Grundstück
arzielte Kaufpreis, herangezogen!). Im Zeichen der gebundenen Wirtschaft
 (Zwangsmietwirtschaft) bestehen zwischen Ertragswert und Sachwert
 oft erhebliche Unterschiede. Bei Aufhebung dieser Zwangswirtschaft
 würden Mieten und Häuserpreise eine wesentliche Steigerung erfahren,
 was eine ungerechtfertigte Bereicherung der Hausbesitzer sein
würde, die bei der Inflation ohnedies von dem Kapital, das sie in ihrem
Hause stecken hatten, erheblich mehr gerettet haben als andere, die ihr
Kapital in Wertpapieren usw. angelegt hatten.
In der schwer leidenden deutschen Wirtschaft muß die Ka pitalneubildung
 auf jede Weise gefördert werden (also: keine rigorose Vernögenssteuer
 und vor allem auch keine Vermögenszuwachssteuer). Die
1928 erfolgte schematische Feststellung des „Einheitswertes“ der
Grundstücke in Prozentsätzen des Wehrbeitragswertes ist ungerecht, da
sie den Verkehrswert in sehr vielen Fällen übersteigt. Damit wird eine
Steigerung des Nationalvermögens und der Steuerkraft vorgetäuscht.
Die Unterbringung der Hypothekenbankpfandbriefe
arfolgt seitens der Hypothekenbanken nicht an der Börse, sondern durch
Vermittelung der Banken und Bankiers, denen meist ein Kommissionslager
 von Pfandbriefen der letzten Serie überlassen wird. Für „Placierung“
 der Pfandbriefe wird eine Bonifikation gewährt, die zurzeit
I % beträgt. Da sie höher ist als sonst die Provision beim Kauf von
Effekten, und Unkosten dem Bankier nicht entstehen, so ist dieser natürlich
 bestrebt, möglichst große Posten Pfandbriefe unterzubringen, Ein
gewissenhafter Bankier oder Depositenkassen-Vorsteher wird jedoch darauf
 achten, daß die Anlage eines Vermögens in Hypothekenbankpfandbriefen
 einen gewissen prozentualen Betrag des Gesamtvermögens des
Kunden nicht übersteigt.

1) Die Wertschätzung eines Grundstücks beruht auf der möglichst genauen Feststellung
 des „gemeinen Wertes“, d. h. des Wertes, den es unter normalen
Verhältnissen für jedermann haben kann unter Ausschaltung besonderer Eigenschaften,
 deren Nutznießung allein von der persönlichen Geschicklichkeit des Nutznießenden
 abhängt.
J9ß