Ähnliche Aufgaben erfüllen die Pfälzische Wirtschaftsbank,
yemeinnützige Aktiengesellschaft in Ludwigshafen a. Rh.
(Aktienkapital: 2 Millionen RM) und die Kreditgenossenschaft
ler Mitteldeutschen Industrie E. 6. m. b. H. in Weimar.
Industrieschaften sind auch in privater Rechtsform begründet worden.
Das Charakteristische ist stets Gewährung langfristiger Darlehen gegen hypothezarische
 Sicherung an gewerblichen Grundstücken, zu der begrenzte Solidarhaft
 der Darlehnsnehmer tmnitt.

5. Gewährung von Baugeldern.

Hypothekenbanken, Versicherungsgesellschaften, Sparkassen usw. beleihen
 nur fertige, bewohnte oder bewohnbare Grundstücke. Bis zur Fertigstellung
 des Grundstücks wird der Erbauer in der Regel Kredit, Bauyeldkredit,
 in Anspruch nehmen müssen. Dieser wird gegen Sicherungshypothek
 zur ersten Stelle am Baugrundstück gegeben, sofern der
Geldnehmer vertrauenswürdig erscheint, daß er solide baut und den angefangenen
 Bau zu Ende führt. Ein gewisses Risiko ist selbst in normalen
Zeiten damit verknüpft (Risiko der Bauvollendung, der Hypothekenbeschaffung,
 des Verkaufs usw.). Der Baugeldkredit nimmt die Mitte ein
zwischen einem Geldmarkt- und einem Kapitalmarktkredit: er ist kurzfristig
 und dient doch auch wieder zu Anlagen. Der Ba u kredit beruht
auf dem Kosten-, der Hypothekarkredit auf dem Ertragswert, sagt
Somaryl); nur mit Einschränkungen ist dies richtig.
Vom Baugeldgeschäft haben sich die Hypothekenbanken mehr
ınd mehr zurückgezogen und dies den eigens zu diesem Zweck errichceten‘
 Bau- und Grundstücksbanken überlassen. Die Bedingungen sind
sehr verschiedenartig; oft wird in Höhe des jeweils gewährten Kredits
Akzept gefordert, mit dem die Bank ihrerseits sich dann Mittel für wei-;ere
 Kreditgewährung schafft. Über das Hauptsächlichste informiert folgendes
 Schreiben einer Bank an eine Baugesellschaft aus dem Jahre 1913:
„Wir gewähren Ihnen zur Errichtung von Einzelfamilienwohnhäusern einen Baukredit
 bis zu M 400 000.—, der von Ihnen nach Maßgabe der von Ihnen bewirkten
 Verkäufe für jedes Grundstück bis zur Höhe von 60%g des Grund- und. Gebäudewertes
 in Anspruch genommen werden kann. Die Zahlungen erfolgen für
jedes Grundstück auf Verlangen jederzeit nur auf Grund der Zwischentaxen unseres
Sachverständigen bis zu 60%), des geschätzten Wertes. Für Ihre Gesellschaft wird
auf jedem Grundstück zur ersten. Stelle eine Sicherungshypothek in der Höhe ein-I)

 Bankpolitik. S. 198, Tübingen 1915,

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