2. Für Einlagen vergütet die Bank bei Rückzahlung:
ohne Kündigung 31) % Zinsen
mit vierzehntägiger 3 ww
„ einmonatiger % 3
dreimonatiger „ 14
„ sechsmonatiger » 4U)o
3. Die Zinsen für Einzahlungen laufen von dem ersten auf den Tag der Einzahlungen
 folgenden Werktage an.
4. Die Zinsen werden tage weise berechnet und der Monat dabei zu 30 Tagen
angenommen. Auf Gelder, die innerhalb 5 Tagen wieder erhoben werden, findet eine
Zinsvergütung nicht statt.

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5. Über empfangene, täglich kündbare Gelder erteilt die Bank entweder besondere
 Quittung, oder der Empfang wird in einem Rechnungsbuche, das
jedem Einleger, ausgestellt auf dessen Namen, auf Wunsch ausgehändigt wird,
bescheinigt. Die Erhebung des Guthabens, die ganz oder in Teilbeträgen erfolgen
kann, geschieht mittels Schecks oder Quittungen, wozu die Formulare an unserer
Kasse erhältlich sind. Bei Überweisungen, Auszahlungen und Sendungen an Dritte
wird für die damit verbundene Mühewaltung die Berechnung einer mäßigen Gebühr
 vorbehalten. Eine Garantie für die Vollständigkeit der Eintragungen in den
Rechnungsbüchern übernimmt die Bank nicht, da ihrerseits nur die Einlagen vermerkt
 werden, nicht aber die erhobenen Beträge, deren Buchung jedem Konto-Inhaber
selbst überlassen bleibt. Über ein fortlaufendes Depositen-Konto wird in der Regel
mit Ablauf des Kalenderjahres Rechnungsauszug erteilt, Die
hierbei berechneten Zinsen, Provisionen und Spesen usw. sind in die Rechnungsbücher
 aufzunehmen. Bei Auflösung des Kontos sind die noch nicht benutzten Scheck:
formulare zurückzugeben. Zwecks Abstimmung sind die Rechnungsbücher viertel-Jährlich
 der Depositenkasse vorzulegen,
6. Es bedarf einer schriftlichen Anmeldung bis 12 Uhr mittags am vorhergehenden
 Tage, falls die Abhebung den Betrag von 30000 RM an einem Tage
überschreitet.
7. Einzahlungen auf feste Termine oder mit vereinbarter Kündigungsfrist
nimmt die Bank gegen Quittung entgegen; die Rückzahlung erfolgt gegen Rückgabe
 dieser Quittung, die mit der Empfangsbescheinigung des Einlegers versehen
sein muß. Mit dem Tage, an dem ein Betrag rückzahlbar ist. hört die Verzinsune
 auf.

8. Die Bank behält sich die Abänderung der Bedingungen jederzeit vor. Die
jeweiligen Zinssätze für Einlagen werden durch Aushang an den
Schaltern der Depositenkassen mitgeteilt,

1) Diese Zahlen werden jeweilig bei Aushändigung der Bedingungen ausgefüllt.

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