gefaßt, entspricht wenigstens nicht dem kaufmännischen Sprachgebrauch.
Im allgemeinen versteht man unter Gründungsgeschäft die Beteiligung
 an der Neugründung von Handelsgesellschaften (Aktiengesellschaften,
 Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, Gewerkschaften, Kolonialgesellschaften usw.) oder
Umwandlung einer bereits bestehenden, von einem einzelnen, einer
offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft usw. betriebenen Anlage
 in eine andere Gesellschaftsform, und zwar in der Regel in die der
Aktiengesellschaft, die durch Zerlegung des Kapitals in eine größere Zahl
Anteile weitgehende Beteiligung ermöglicht.
Übernehmen die Gründer der Aktiengesellschaft alle Aktien, so gilt mit
der Aktienübernahme die Gesellschaft als errichtet (8 188 HGB.). Man
nennt dies eine Simultan-, Einheits- oder Übernahme-Gründung, im
Gegensatz zu der in der Praxis seltener vorkommenden Sukzessiv-,
Stufen- oder Zeichnungsgründung, bei der die Gründer nur einen Teil
der Aktien übernehmen und für den Rest andere Zeichner suchen.
Wer bei Gründung eines Unternehmens Kapital zur Verfügung stellt
und Barzahlung leistet, ohne daß er selbst an der Leitung beteiligt ist,
finanziert die Gesellschaft. Der Finanzierende kann also Gründer
sein, und bei der reinen Geldgründung fällt gründen und finanzieren zusammen.
 Werden dagegen bei Umwandlung, sagen wir einer Einzelunternehmung
 in eine Aktiengesellschaft, nur Sacheinlagen gemacht, so kommt
eine Finanzierung überhaupt nicht in Frage.
Veranschaulichen wir uns den technischen Vorgang der Finanzierung
und Gründung an einem Beispiel:
Drei, vier Leute arbeiten ein Projekt aus, in einer größeren Stadt,
neben. der bereits bestehenden Straßenbahn-Akt.-Ges, eine Automobillinie
 einzurichten. Der Magistrat, der, wie in vielen Orten, mit der
Straßenbahn in Fehde lebt, und im Interesse des Verkehrs eine weitere
Ausgestaltung billiger Fahrgelegenheiten dankbar begrüßt, tritt mit dem
Vorbereitungskomitee in Verhandlungen und bespricht, zunächst unverbindlich,
 die zu konzessionierenden Linien. Automobil- und Gummifabriken
 werden ersucht, Offerten, sagen wir für 100 Automobile, abzugeben
 und dabei auch gleichzeitig mitzuteilen, wieviel Aktien sie zum
Kurse von 110% in Zahlung nehmen würden. Eine Kalkulation der Unkosten
 und der Rentabilität wird auf Grund der Erfahrungen anderer
Städte mit Automobilomnibussen und der Ergebnisse der Straßenbahn
angestellt.