neuen Gesellschaft in jedem Falle die Aktien der zuständigen Handelssammer
 zur Begutachtung übersendet.“
Simultangründungen kommen in Deutschland, infolge der Erschwerungen
 des 8 189 des HGB. und des Börsengesetzes, weit häufiger
als Sukzessivgründungen vor; daher hat das Finanzierungsgeschäft bei
uns große Bedeutung erlangt.
Aber auch bei der in England und den Vereinigten Staaten von Amerika
allein üblichen Form der Sukzessivgründun g kommen Tätigkeiten vor,
die dem eigentlichen Finanzieren nahestehen. Zwischen den Vorgang
der Errichtung der Aktiengesellschaft und der eigentlichen Emission
schiebt sich als besondere finanzielle Tätigkeit die des underwriter.
Seit etwa 200 Jahren finden wir das underwriting (Unterschreibungswesen)
 in der englischen Seeversicherung: Zur gemeinschaftlichen Übernahme
 eines größeren Versicherungsrisikos schlossen sich mehrere Personen
 zusammen, und jeder von ihnen setzte seinen Namen mit Angabe
der Höhe des übernommenen Risikos auf die Versicherungspolice, er
unterschrieb also am Fuß der Police, Solche Versicherer („underwriters“)
 trafen sich zuerst gegen Ende des 17. Jahrhunderts in Lloyds
Kaffeehaus in der Londoner City. Aus diesem underwriting bei der
Versicherung, das in technischer Beziehung später verbessert wurde, entwickelte
 sich das underwriting beim Emissionsgeschäft.
Unter Underwriting versteht man die Verpflichtung, den Teil der nichtplacierten,
 d. h. vom Publikum in der offiziellen Subskription nicht gezeichneten
 Emissionsstücke zu übernehmen, der pro rata auf die „versicherten“
 Bonds oder Shares fällt. Diese Underwritings-Beteiligungen
sind meistens sehr gesucht, und sie werden unter der Hand oft zwei- und
dreimal vor der Emission umgesetzt, je häufiger, mit desto mehr gekürzter
 Provision. Bekommt eine Brokerfirma das Underwriting aus zweiter
Hand und placiert. es bei ihrer Kundschaft, so muß sie entweder Courtage
technen oder das Underwriting weniger günstig placieren. als sie es bekommen
 hat.

Die Underwriting-Kommission beträgt bei festverzinslichen Werten je nach Quali-‘ät
 der Emission 1—2 9%, bei Aktienwerten 3—4 %g und bietet so einen gewissen
Reiz. Der Underwriter rechnet damit, daß ein gewisser Teil gezeichnet wird, auf
den er die Kommission verdient; von den ihm zufallenden Stücken wird er einen
kleineren Teil behalten, der ihm durch die Kommission auf diese Stücke und das
Zeichnungsergebnis billig zu stehen kommt, den größeren Teil aber der ihm vor-Aussichtlich
 zufallenden Quote verkauft er mitunter schon vor der Zeichnung
 weiter, indem er seinen Käufern einen Teil seiner Kommission abläßt, er

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