verkauft mit „Discount“. Das Schlimmste, das ihm dabei passieren kann, ist, daß
ar mehr verkauft als er schließlich erhält und er sich im offenen Markte decken muß,
Werden von einer Anleihe 75% gezeichnet, so muß der Underwriter 25 %g übernehmen.
 Bekommt er auf sein Underwriting 1!/2 %o, so verdient er auf 10000 £
150 £; auf die von ihm abzunehmenden 25 %g umgerechnet, heißt dies: er bekommt
2500 £ 6% unter dem Emissionskurse.
Im allgemeinen ist das Underwriting ein glattes und gutes Geschäft für beide
Teile. Der Underwriter verdient einen Teil seiner Kommission und derjenige, der
rom Underwriter kauft, kommt noch besser weg, als wenn er gezeichnet hätte. Der
Nachteil dieses Systems ist, daß mancher, der sonst gezeichnet hätte, dies, besonders
 in kritischen Zeiten, unterläßt, da er schon vor der Zeichnung, sicher aber
unmittelbar nachher, billiger kaufen kann, denn dann wird der Underwriter unter
Opferung eines Teils seiner Kommission seine Quote losschlagen. Investment-Trusts
und andere Effektenerwerbsgesellschaften beteiligen sich, da dieses Geschäft für sie
so gut wie risikolos ist, gern an solchen Underwritings,
{m Durchschnitt stellt der Underwriter eine schwächere wirtschaftliche Klasse
Jar als die deutschen Unterkonsortialen. Während sich diese meist aus befreundeten
Banken, bevorzugten Kunden, Aufsichtsräten usw. zusammensetzen, besteht der
Kreis der Underwriter zu einem großen Teil aus Brokers und Jobbers, die in guten
Zeiten gern die Kommission verdienen, in schlechten aber Schwierigkeiten bei Abnahme
 der Stücke machen.

2, Die Übernahme von Anleihen, Aktien usw. durch Banken und
Bankkonsortien.

Bringt ein Staat, eine Stadt, eine Provinz, ein industrielles Unternehmen
usw. eine neue Anleihe heraus, so kommen zwei Wege in Betracht:
1. Direkte Begebung durch den künftigen Darlehnsschuldner. Dies
Verfahren finden wir hauptsächlich bei den Hypothekenbanken, die Banken,
 Bankiers und angesehene Kaufleute in der Provinz mit einem Pfandbriefvorrat
 versehen, den sie bis zum endgültigen Verkauf auf Lager (in
Konsignation) erhalten. S. a. S. 426. Da dieses System, hauptsächlich
infolge der gewährten Absatzbonifikation, sich bei den Pfandbriefen im
allgemeinen gut bewährt hat, ist seine Anwendung auch bei Begebung
anderer Obligationen versucht worden. Ohne eine Bankorganisation, d. h,
ohne Vermittelung eines größeren Institutes, werden Erfolge hierbei wohl
kaum zu erzielen sein.
Bei Staatsanleihen hat der freihändige Verkauf zum jeweiligen Börsenkurse
 — hauptsächlich weil ein Anreiz für den Bankier fehlt — sich
wenig bewährt, und auch bei Schuldbuchanleihen der Städte, von denen
einige neuerdings durch Annoncen zum Kauf anregen, dürfte der Erfolg
nur sehr gering sein.

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