Der übliche Weg bei der direkten Emission ist der mittels öffentlicher
 Subskription, den auch die Hypothekenbanken in neuerer
Zeit einige Male beschritten haben.

2, Indirekte Begebung durch Banken und Bankkonsortien. Dieses
hauptsächlich vorkommende Verfahren hat für den Emittenten große Vorteile.
 Zum Gelingen einer Emission ist vor allem ein aufnahmefähiger
Markt nötig, und zur Prüfung dieser Verhältnisse ist natürlich keiner geeigneter,
 als derjenige, der von Berufs wegen tagtäglich sich mit diesen
Fragen zu beschäftigen hat. Durch Heraufsetzung des Kurses der etwa
bereits an der Börse notierten alten Anleihe oder der Anleihe derselben
Kategorie, d. h. durch Käufe, wird der Markt öfters „vorbereitet“. Handelt
 es‘ :sich um sehr große Beträge, die untergebracht werden sollen, so
wird man auch auf einen niedrigen Zinsfuß auf dem Geldmarkt bedacht
sein und wird dies zum Teil durch Ankäufe größerer Beträge Privatdiskonten
 erreichen können (s. S. 328 ff.). Aber auch wenn die Anleihe bereits
 „placiert“ ist, wird man sich ab und zu um sie kümmern, d. h. den
Kurs kontrollieren müssen, um auf diese Weise auch für die künftige Anleihen
 sich den Markt offen zu halten. Aus all diesen Gründen ist es
für das Emissionshaus vorteilhafter, die Anleihe zu einem festen Preise
an eine Bank zu geben. Obwohl diese natürlich verdienen will, wird sich
der Emittent, dem der für die Emission nun einmal erforderliche „Apparat“
 nicht zur Verfügung steht, hierbei besser ‚stehen.
Mitunter wird bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Marktfreiheit
zugestanden, d. h. die Zusicherung gegeben, daß vor der vereinbarten Zeit
eine neue Anleihe des Darlehnsnehmers nicht herausgebracht werden wird.
Von den allgemeinen Betrachtungen wenden wir uns zur Praxis. In
der Frankfurter Zeitung vom 12. Juli 1922 stand z. B. folgendes Inserat:
Betrifft: Aufnahme einer neuen städtischen Anleihe,
Die Stadt Worms beabsichtigt zur Förderung des Wohnungsbaues die Aufnahme
 einer 5%o,igen Anleihe im Nennwert von
20 000 000 Mark
durch Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber. Die Verzinsung und
Rückzahlung der Anleihe ist durch die Wohnungsbauabgabe gewährleistet. Daneben
 haftet die Stadt mit ihrem ganzen Vermögen und ihren gesamten Einkünften.

Die Tilgung der Anleihe soll vom 1. Juli 1928 an durch Auslosung oder Ankauf
mit einer jährlichen Tilgungsquote, deren Höhe so bemessen ist, daß, durch sie
zuzüglich der erspart werdenden Zinsen die ganze Schuld bis Ende des Jahres 1941
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