halten hat, eine Unterbeteiligung erhalten haben und (bzw. oder) für die
durch ihre Vermittelung abgesetzten Stücke eine Provision (Bonifikation)
bekommen.
Die Entscheidung wird natürlich von Fall zu Fall getroffen. — Aus dem Handelsteil
 der Tageszeitungen vom 11. November 1913: Dieneue4% Anleiheder
Stadt Augsburg in Höhe von 6 Millionen M wurde von einem Konsortium
zu 92,30% übernommen. Dem Konsortium gehören u. a. die Seehandlung,
Commerz- und Discontobank, Dentsche Bank, das Bankhaus Delbrück, Schickler
&amp; Cie., die Nationalbank für Deutschland und das Bankhaus F. W. Krause &amp; Cie.
an. Eine andere Gruppe, bestehend aus der Kgl. Hauptbank Nürnberg, Vereinsbank
 Nürnberg, Filiale der Darmstädter Bank in Nürnberg, Anton Kohn in Nürnberg,
 Filiale der Dresdner Bank in Augsburg, Deutsche Effeeten- und Wechselbank
in Frankfurt a. M. und L. &amp; E. Wertheimber in Frankfurt a. M. hatte ein Gebot
zu 921/4 0% abgegeben.
‚Wie die Bankofferten differieren, zeigt folgende Notiz vom 12. November 1913:
Bei der heutigen Submission auf 7 Mill. M 4 %, Hallesche Stadtanleihe gab ein Konsortium
 unter Führung der Mitteldeutschen Privatbank mit 93,76 das Höchstgebot
ab. Ferner hatten Offerten eingereicht die Commerz- und Discontobank mit 93,52,
die Deutsche Bank mit 93,06, der A. Schaaffhausensche Bankverein mit 92,68, die
Sechandlung mit 92,40 und die Nationalbank für Deutschland mit 92,14 9/0.
Ist es auch erklärlich, daß den heimischen Banken, trotzdem sie nicht
das für die Stadtverwaltung vorteilhafteste Gebot abgegeben haben, der
Vorzug gewährt wird, so ist es doch auch den anderen nicht zu verargen,
wenn sie sich mit diesem Modus nicht einverstanden erklären.
Ebenso entstehen Mißhelligkeiten, wenn einer Gruppe, deren Gebot sich
ungünstiger stellt als das einer der anderen Gruppen, der ebenfalls Bankfirmen
 des gleichen Platzes angehören, der Zuschlag erteilt wird, weil man
deren Emissionskredit vielleicht etwas höher einschätzt, oder weil sie sonst
schon mit dem Emittenten (Stadt, Gemeindeverband usw.) in Verbindung
gestanden haben.
Um sich hiergegen zu schützen, schlagen seit einiger Zeit einige Banken
 und Bankiers bei der Offertabgabe folgendes Verfahren ein: Die
Offerte wird versiegelt überreicht, gemeinsam mit einem offenen Begleitbrief,
 der etwa folgenden Wortlaut hat:

Wir überreichen Ihnen einliegend Angebot auf die von Ihnen zu begebende
 Anleihe DON aan are aim
Wir geben das Angebot nur in der Voraussetzung ab, daß dem Höchstgebote
 der Zuschlag erteilt wird. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden
sein, so bitten wir, uns das Kuvert ungeöffnet zurückzusenden.

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