fordern; wenn das Konsortium aber schon vor Ablauf dieser dreimonatigen
Frist dem Magistrat anzeigt, daß die Konsortialbestände ausverkauft seien,
so kann dieser alsbald die Abnahme des nächsten Teilbetrages fordern.
Mit der Überweisung dieser Rate beginnt eine neue dreimonatige Frist.

8 3. Das Konsortium ist verpflichtet, die überwiesenen Beträge unter
Berechnung der Stückzinsen zum jeweiligen Leipziger Kurse der 4 % igen
Fer Stadtanleihe zu übernehmen,
1. abzüglich 1%, wenn der jeweilige Berliner Kurs der 4 %igen Fer
Stadtanleihe sich auf 100% oder darunter stellt,
2. abzüglich 1% %, wenn dieser Kurs sich über 100% und nicht über
101% stellt, jedoch nicht unter 99%,
38. abzüglich 1% %, wenn dieser Kurs sich über 101% und nicht über
102% stellt, jedoch nicht unter 998/, %,
4. abzüglich 27%, wenn dieser Kurs sich über 102% stellt, jedoch nicht
unter 100% %.

Als jeweiliger Übernahmepreis gilt der Durchschnitt der Kurse, die
die 4 % ige Fer Stadtanleihe an der Berliner Börse während der 4 Wochen
gehabt hat, die dem Eintreffen der Begebungserklärung des Magistrates
bei der Konsortialleitung vorausgegangen sind. Doch werden hierbei nur
die allgemeinen Notizen, nicht aber diejenigen für besondere Abschnitte
berücksichtigt.
8 4. Der Magistrat sieht davon ab, Begebungen an das Konsortium
innerhalb der letzten 8 Tage des I. und II. und der letzten 14 Tage des
I. und IV. Kalenderquartals zu bewirken.

8 5. Die mit Reichsstempel versehenen Schuldverschreibungen werden
an das Konsortium in gemischten Abschnitten nach ungefährem Verhältnis
 des Emissionsplanes geliefert.
Den Schlußscheinstempel trägt das Konsortium.

8 6. Das Konsortium verpflichtet sich, die Zulassung der Anleihen zum
Handel an den Börsen in Berlin und Frankfurt a. M., soweit es noch
nicht geschehen ist, zu beantragen und nach erfolgter Genehmigung die
Einführung derselben an den genannten Börsen zu bewirken.
Die Art der Verwertung der übernommenen Schuldverschreibungen
bleibt dem Konsortium überlassen, so daß es jeweilig in seiner Wahl steht,
ob es freihändig verkaufen oder eine Subskription veranstalten will.
15EC