serven. werden unter teilweiser oder gänzlicher Auflösung eines oder mehrerer
 Konten (z. B. Gewinnvortrag des letzten Jahres) flüssig gemacht;
also aus dem Vermögen der Gesellschaft — denn der in Reserve gestellte
 Gewinn ist Vermögen der Gesellschaft — oder aus dem bilanzmäßigen
 Jahresgewinn werden die sog. Gratisaktien bezahlt.
Die Form der Gratisaktien wird oft gewählt, um übermäßig hohe Gewinne,
lie hohe Dividenden bedingen würden, zu verschleiern.
Um den Erfolg einer Kapitalerhöhung sicherzustellen, werden, wenn
die Aktien nicht fest von Banken übernommen. werden, oft Garantiekonsortien
 gebildet, die sich verpflichten, die nicht bezogenen Aktien
zu übernehmen, und so eine Rückdeckung gewähren.

3, Das Emissionsgeschäft.

Wenn eine Bank Anleihen oder Aktien übernimmt, d. h. vom Emittenten
 zu einem festen Preise kauft!), so tut sie es nicht in der Absicht,
Jauernd ihr Kapital darin anzulegen, sondern in der Erwartung, möglichst
bald zu einem höheren Kurse Käufer dafür zu finden, sie zu einem günstizen
 Kurse emittieren, d. h, in den Verkehr einführen zu können.
a) Die öffentliche Subskription.

Für den Absatz der übernommenen Effekten stehen in der Haupt-3ache
 vier Wege offen:
1. Öffentliche Subskription,
2. Einführung an der Börse ohne vorhergegangene Subskription,
3. Freihändiger Verkauf und
4. Freihändiger Verkauf mit Option.

Hauptsächlich in Betracht kommt die öffentliche Subskription.
[n der Regel sind die Papiere, die zur Zeichnung aufgelegt werden, bereits
zum Börsenhandel und zur amtlichen Kursnotierung zugelassen, oder
diese wird wenigstens bald in Aussicht gestellt.
Alles Nähere über Zeichnungsbedingungen enthält die Zeichaungsaufforderung
 (Prospekt), der in Tageszeitungen veröffentlicht
 und als besondere Drucksache seitens der Zeichnungsstellen Personen,
lie als Interessenten in Betracht kommen können, zugesandt wird.

i 5 i issions-1)
 Auf diekommissionsweise Übernahme und die SE 5
. 5 % Deo
reise Veräußerung der Effekten braucht hier nicht näher eingegang
werden.

AM
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