Um den Erfolg der Emission zu sichern, wird man in der Regel
möglichst viele Zeichnungsstellen errichten. Durch eine Bonifikation für
die auf Grund der Zeichnung zugeteilten Effekten — sie beträgt bei inländischen
 Staats- und Stadtanleihen 0,30—1 Y%ı bei ausländischen Anleihen
 1—2 %, bei Hypothekenbankpfandbriefen, Industrieobligationen
und Aktien 1—38 % — wird die Zeichnungsstelle am Zeichnungserfolge
interessiert; außerdem erhält sie mitunter eine Unterbeteiligung zu Originalbedingungen.

Die dem Konsortium angehörende A-Bank schreibt an die Provinzial-Bank B in B:
Wir bieten Ihnen auf die demnächst zur Zeichnung zum Kurs von 92,25 9/9
aufliegende 8%9 .......... Stadtanleihe, die wir zum Kurse von 91,20 %/9 übernommen
 haben, eine Beteiligung unter uns in Höhe von RM 60 000.— zu Originalbedingungen
 an und bitten um drahtlichen Bescheid.
Im Falle Ihres Einverständnisses haben Sie sich in betreff aller die Emission betref-[enden
 Dispositionen den von den Konsortialen getroffenen Maßregeln zu unterwerfen.

Anmeldungen auf die Zeichnung werden bereits einige Zeit vor dem
offiziellen Zeichnungstage angenommen, und das Ergebnis der Voranmeldungen
 wird den Konsortialen und von diesen der Führerin des Konsortiums
 mitgeteilt. Häufig ist bereits vor dem Zeichnungstage die Anleihe
 „überzeichnet“, und es werden die Zeichnungsstellen ersucht,
weitere Zeichnungen nicht mehr anzunehmen 1). Die Tageszeitungen melden
 dann: „Auf die Zeichnung von ........ lagen derart viel Voranmeldungen
 vor, daß die Zeichnung sofort nach Eröffnung geschlossen
worden ist. Zeichnungen auf freie Stücke werden vermutlich überhaupt
nicht, auf Sperrstücke nur zum Teil berücksichtigt werden können.“
Da die Zeichnungsstellen ein Interesse an einer möglichst hohen Zuteilungsziffer
 haben, so werden sie, wenn sie sehen, daß die Zeichnung
gut geht, dem Kunden anheimstellen, einen höheren Betrag zu zeichnen,
als er erwerben will. Die Kehrseite hiervon ist: Hat man sich in dem
vermutlichen Zeichnungserfolge getäuscht, vielleicht weil in politischer
Beziehung etwas „verstimmend gewirkt“ hat, so muß der Kunde natürlich
 auch den ihm zugeteilten höheren Betrag abnehmen.
Bei einem günstigen Zeichnungserfolge wird die Zeichnungsstelle aber
auch für sich selbst einen größeren Betrag zeichnen, um evtl. den Kunden,
die bei der Zuteilung schlecht wegkommen, von ihrem Teil etwas abzugeben.
 Von den gleichen Erwägungen gehen vielleicht auch die einzelnen

*) Üblich ist es aber allgemein, die mit der 1, Post eingetroffenen Zeichnungen
noch zu berücksichtigen.

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