betreffenden Effekt statt, so hebt oft das Emissionshaus diese Sperre nach
einigen Wochen schon wieder auf, Auch in Sperrstücken entwickelt sich
mitunter ein Handel im freien Verkehr. ‘
Während früher die Sperre neu emittierter Papiere eine Ausnahme
bildete, ist sie heute beinahe zur Regel geworden. Zeichnungen finden,
wenn die Emission gut geht, meist nur dann Berücksichtigung, wenn eine
Sperrverpflichtung eingegangen wird. Für die ohne diese Verpflichtung
gezeichneten Papiere bleibt dann häufig kein Material mehr übrig. Ein
Handel neu emittierter Werte würde aus diesem Grunde nicht möglich
sein, wenn nicht die Emissionshäuser eine Anzahl der neuen Werte behalten
 und sie (zu dem gestiegenen Kurse) dem Markt zur Verfügung
stellen würden.

b) Einführung von Effekten an der Börse.
Anstatt auf die neu emittierten Werte subskribieren zu lassen, ist in
letzter Zeit von einigen Emissionshäusern mehrfach auch ein anderer
Modus gewählt worden: die unmittelbare Einführung an der
Börse, ohne daß eine Subskription vorangegangen ist.
Eine Bank macht z. B, bekannt, daß sie am 26. Mai die Aktien des
X-Unternehmens an der Berliner Börse einzuführen beabsichtige. Der
Kurs werde sich vermutlich auf 135% stellen. Diejenigen, die die Aktien
zu erwerben wünschen, geben ihre Aufträge den Kursmaklern entweder
bestens oder limitiert. Ebenso sagt das Emissionshaus dem Kursmakler:
Wir werden dem Markt so und so viel Aktien zu, sagen wir, 135 % zur
Verfügung stellen. — Liegen nun viel unlimitierte oder hochlimitierte Aufträge
 vor, so wird ein Kurs nicht zustande kommen, wenn das Angebot
weit geringer ist als die Nachfrage. Auch die Heraufsetzung des Kurses
würde nichts nützen, wenn mehr unlimitierte Kaufaufträge vorliegen als
Material zur Verfügung steht.
Betrachten wir dies an einem praktischen Fall: Vor einiger Zeit führte
die D-Bank an der Berliner Börse 4% Millionen RM Aktien der Gesellschaft
 R. &amp; C. ein. Davon wollte sie % Million RM — 4 Millionen RM
sollten in den Händen der Vorbesitzer bleiben — zum Kurse von 155 %
dem Markte überlassen. Kauforders zum Kurse von 175% lagen vor
im Betrage von fast 2 Millionen RM. Eine Festsetzung des Kurses zu 175 %
oder darunter wäre unmöglich gewesen, da dazu 1% Millionen RM Aktien
fehlten. Den Kurs höher als 175% festsetzen zu lassen, trug die D-Bank
Bedenken, da sie die moralische Verantwortung hierfür nicht glaubte

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