Hat eine Aktiengesellschaft infolge von Mißwirtschaft, schlechter Konjunktur
 usw. große Verluste aufzuweisen, die nicht durch Reserven usw.
gedeckt werden können, so findet eine Sanierung (Heilung, Aufbesserung
 der Verhältnisse) meist in der Weise statt, daß das Nominalkapital
herabgesetzt wird. Dies kann in der Weise erfolgen, daß die Aktionäre
aufgefordert werden, ihre Aktien zur Abstempelung oder zum Um-‘'ausch
 gegen neue, dem Herabsetzungsbeschluß gemäß abgeänderte Aktien
sinzureichen.
Lautet die Aktie z. B. über 2000 RM, so erhält sie den Aufdruck „Kapital auf
1000 RM herabgesetzt‘, oder aber, was seltener vorkommt, der Aktionär erhält eine
neue Aktie über 1000 RM.
Nicht jede Herabsetzung des Nominalkapitals ist aber — man denke
an die Goldmarkumstellung! — eine Verlustdeckung.
In den meisten Fällen vermag die Zusammenlegung der Aktien allein
Enanzielle Besserung nicht zu bringen. Daher ist mit der Herabsetzung
des Grundkapitals oft gleichzeitig dessen Erhöhung verknüpft, oder cs
werden der Gesellschaft neue Mittel dadurch zugeführt, daß die
Aktionäre aufgefordert werden, eine Zuzahlung von 20, 30 oder mehr
Prozent zu leisten. Es werden zunächst sämtliche Aktien in gleichem
Verhältnis zusammengelegt, und dann werden durch Zuzahlungen auf zusammengelegte
 Aktien Vorzugsaktien geschaffen. Vorrechte dieser
Aktien können sein: 1. bevorrechtigte Beteiligung am Gewinn (Vorzugslividende),
 unter Umständen mit Nachzahlungen aus späterem Gewinn,
2. erhöhter Erlös bei der Liquidation und 3. erhöhtes Stimmrecht. Im
allgemeinen stehen sich die Aktionäre schlechter, wenn sie die Zahlung
nicht leisten; mitunter jedoch ist auch das neu hineingesteckte Kapital
bald verloren, und eine nochmalige Sanierung ist die Folge,
Mehrfach hat auch eine Minderheit von Vertretern nicht zugezahlter Aktien
Pressionen gegen die Vorzugsaktionäre ausgeübt, daher auch die scherzhafte Bezeichnung
 für nicht zugezahlte Aktien: Erpresser-Aktien.

Als Beispiel für Kapitalherabsetzung und gleichzeitige Ka -
gitalerhöhung diene folgende Bekanntmachung:

F. Dippe, Maschinenfabrik, Aktiengesellschaft, Schladen.

X:
Laut Generalversammlungsbeschluß vom 16. April 1929 ist das Stammkapital
unserer Gesellschaft im Verhältnis von 3:1 von RM 660 000.— um RM 440 000.—
auf RM 220 000.— herabgesetzt worden.

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