Nachdem die Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister erfolgt ist,
[ordern wir die Inhaber unserer Stammaktien auf, diese ohne Talons bei der
Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien in Berlin,
Braunschweig, Dresden, Leipzig,
Jommerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Filiale Leipzig, Leipzig,
Hildesheimer Bank, Filiale der Deutschen Bank, Hildesheim,
mit einem doppelt ausgefertigten Nummernverzeichnis bis zum 15. Oktober 1929
sinschließlich wie folgt einzureichen:
Nr. 1—1050 nur Mäntel,
Nr. 1051—838 000 mit Gewinnanteilscheinen für 1929 ff,
Die zurückbehaltenen Talons sind für das im 2. Teil dieser Bekanntmachung erwähnte
Bezugsrecht zu verwenden.
Die Kapitalherabsetzung soll dergestalt erfolgen, daß für einen eingereichten
 Nennbetrag von RM 60.— bisheriger Stammaktien der Aktionär eine neue
gedruckte Stammaktie im Nennwerte von RM 20.— mit Gewinnanteilschein Nr. 1 £f,
nebst Erneuerungsschein zurückerhält. Die vorbezeichneten Umtauschstellen sind
bereit, den An- und Verkauf von Spitzenbeträgen für die Aktionäre zu vermitteln.
Der Umtausch der Aktien ist provisionsfrei, sofern die Einreichung der Aktien an
den Schaltern der obigen Stellen erfolgt, im andern Falle wird die übliche Provision
in Anrechnung gebracht.
Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt nach deren Fertigstellung gegen Rückgabe
 der über die alten eingereichten Aktien erteilten, nicht übertragbaren Empfangsbescheinigungen
 bei denjenigen Stellen, die die Bescheinigung ausgestellt haben.
Die Umtauschstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des
Vorzeigers der Empfangsbescheinigung zu prüfen.
Soweit die Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 20— nicht rechtzeitig, also
ois zum 15. Oktober 1929, oder nicht in einer Zahl eingereicht werden, die zur Durchführung
 des Zusammenlegungsverhältnisses ausreicht und unserer Gesellschaft nicht
zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden
Jie Aktien für kraftlos erklärt und die auf sie entfallenden neuen Aktien unserer Gesellschaft
 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verwertet. Der Erlös wird
abzüglich der entstandenen Kosten an die Berechtigten ausgezahlt oder, sofern die
Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, hinterlegt,

IT.

In der Generalversammlung vom 16. April 1929 ist ferner die Erhöhung des
Aktienkapitals um RM 280 000.— beschlossen worden durch Ausgabe neuer
auf den Inhaber lautender Stammaktien zum Nennbetrage von je RM 1000.—-, die vom
L. Januar 1929 ab gewinnberechtigt sind.
Die neuen Aktien sind von einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen
 worden, den alten Aktionären unserer Gesellschaft auf RM 220 000.— ‚ein
Bezugsrecht derartig einzuräumen, daß auf einen Nennwert von RM 3000.— nicht
zusammengelegter Aktien — RM 1000.— zusammengelegte Aktien je eine neue
Aktie über RM 1000.— zum Kurse von 100% zuzüglich Börsenumsatzsteuer be-475
