verwenden kann. Die bisherigen Aktionäre bekommen an Stelle der geilgten
 Aktien mitunter „Genußscheine“, die ihnen Anteil am Geminn
 und Anteil an dem bei der Auflösung der Gesellschaft vorhandenen
Reinvermögen sichern. Genußscheine werden manchmal auch bei Sanierungen
 den Nachschuß leistenden Aktionären (als Prämie) gewährt.
In der Hauptsache unterscheidet man drei Arten von Genußscheinen:

L. aktienähnliche Genußscheine: sie sind ausgestattet wie die Aktien,
nur das Stimmrecht fehlt ihnen;
2. schuldverschreibungsähnliche Genußscheine: die Gesellschaft besaß
nicht die Barmittel, um die Dividende auszuzahlen und wollte für
diesen Zweck auch keine weiteren Bankkredite in Anspruch nehmen;
3. sog. Meta-Genußscheine: die Inhaber (früheren Aktionäre) werden
an der Verwertung bestimmter, nicht zum Betriebe des Unternehmens
 erforderlicher Vermögensgegenstände beteiligt.

Vorratsaktien (anläßlich einer Kapitalerhöhung „auf Vorrat“
geschaffen) und Verwertungsaktien sind solche Stammaktien, die
von der Gesellschaft ausgegeben werden, um sie für spätere Verwendung
zur Verfügung zu haben. Sie werden an „befreundete Kreise“ der Gesellschaft
 (Bankkonsortium, Treuhand, Tochtergesellschaft, Aufsichtsrat) gegeben,
 mit der Bindung, sie nicht zu veräußern, sondern sie auf Verlangen
 an die Gesellschaft zurückzuleiten. Diese Aktien, auf die in der
Regel nur 25 % eingezahlt sind, wurden meist in der Inflationszeit geschaffen,
 um der Gesellschaft bei einem Geldbedarf die Möglichkeit zu
geben, sie zu einem ihrem tatsächlichen Werte einigermaßen entsprechenden
 Preise zu veräußern. Heute ermöglichen diese Aktien, Beteiligungen
oder Anschlüsse vorzubereiten; und bei Angliederung der Gesellschaft
an andere Unternehmungen steht sofort eine Gegenleistung zur Verfügung.

Mit Unterstützung von Banken erfolgen häufig auch Fusionen.
Eine Fusion ist eine wirtschaftliche und rechtliche Verschmelzung zweier
oder mehrerer Unternehmungen zu einer Unternehmung. In der Regel
erfolgt Fusion ohne Liquidation, Es entsteht entweder ein neues
Unternehmen, oder die fusionierende (größere) Gesellschaft nimmt die
fusionierte mit ihren Aktiven und Passiven in sich auf. Die Aktionäre
der fusionierten Gesellschaft erhalten Aktien der fusionierenden im Verhältnis
 zu dem. Werte, den die Aktien der verschiedenen Gesellschaften

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