vor der Fusion gehabt haben, oder nach einem vereinbarten Modus. Die
übernehmende Gesellschaft wird, wenn sie nicht bereits im Besitz von Aktien
 der aufzunehmenden Gesellschaft ist, ihr Grundkapital erhöhen.
Fusionen erfolgen aus technischen, produktionspolitischen, finanzpolitischen
 oder finanztechnischen Gründen, also z. B. zur Erweiterung oder
Verbesserung des eigenen Betriebes, zur billigeren Erlangung der Rohstoffe,
 Materialien usw.!), zur Beseitigung einer unbequemen Konkurvenz
 oder zwecks Vereinigung von Werken, die sich im Produktionsprozeß
folgen.
Vor allem aber ist Motiv für Fusionen: Ersparung von Unkosten 29.
Das ist z. B. auch (ausgesprochener Zweck) bei der im Juli 1929 erfolgten
Fusion der Preußischen Pfandbriefbank mit der Preußischen Hypotheken-Aktienbank,
 über die folgende Zeitungsmitteilung ergangen ist:
„Die Aufsichtsräte beider Gesellschaften haben die Fusion mit Rückwirkung ab
i. Januar 1929 beschlossen. Die Preußische Hypothekenbank soll in die Preußische
Pfandbriefbank aufgehen. Auf 4 Hypothekenbank-Aktien werden 3 Pfandbriefbank-Aktien
 gewährt. Das Umtauschverhältnis entspricht fast genau dem augenblicklichen
Kursstand. Da von befreundeter Großaktionärseite 5 Millionen RM Pfandbriefbank-Aktien
 zur Verfügung gestellt werden, wird das Kapital nur um 4 auf 25 Millionen
 RM erhöht.“
Da es sich im wesentlichen um gleichartige Geschäfte handelt, wird der Verwaliungsapparat
 einer Hypothekenbank jeweils ohne wesentliche Personalvermehrung
auch noch die Verwaltung des Hypotheken- und Pfandbriefbestandes einer zweiten
Hypothekenbank mitübernehmen können, selbst wenn berücksichtigt wird, daß die
Vermögensmassen getrennt weitergeführt werden müssen, bei im Realkredit beschäftigten
 Unternehmen wegen der Langfristigkeit der Verträge auf eine relativ
weit ausgedehnte Frist. Die Pfandbriefbank ist insofern noch ungünstiger daran
als eine andere Hypothekenbank: Sie muß jetzt 83 Massen getrennt führen, da
1927 die Roggenrentenbank-Fusion stattgefunden hat. Schon bei dieser
hat sich ergeben, wie groß die Personalersparnis durch den Zusammenschluß
 ist. Es ist eine Ersparnis nicht nur im Innen-, sondern auch Außenbetrieb,
da jede große Hypothekenbank an sehr vielen Plätzen im Reich einen Vertreter
oraucht. Wenn diese Unkostenminderung sich bis zum Hypothekenbankschuldner
 fortsetzt, so liegt das Zusammengehen der Banken im allgemeinen Interesse.

l) Rießer, a. a. 0. S. 305 weist darauf hin, daß die Vergrößerung der Zahl
sowohl der sogenannten Hüttenzechen, d. h. der Eisenhütten, die sich Kohlenzechen
 angliederten, wie der sogenannten Zechenhütten, d. h. der Kohlenzechen,
 die Eisenhütten in sich aufnehmen, vielfach nur mit Hilfe des bankmäßigen
Emissionskredites möglich ist.
2) Das gilt auch für die soeben bekanntgewordene größte Fusion im deutschen
Bankwesen: Deutsche Bank — Diseonto-Gesellschalit

de