9. Effekten mit schwankendem Zinsertrag: Aktien. Sie verbriefen
die Mitgliedschaft in einem Verein (Korporationspapiere). Der
Aktionär ist, im Gegensatz zum Obligationär, gewissermaßen Teilhaber
(das Aktienrecht spricht von einer „Mitgliedschaft“) der in der Urkunde
 bezeichneten Gesellschaft, Von dem Erfolg des Unternehmens,
A. h. von der Höhe des Reingewinnes, ist die Verzinsung (Dividende)
abhängig. Ist ein verteilbarer Jahresgewinn nicht vorhanden, so wird eine
Dividende nicht gezahlt.
Mitunter werden Vorzugsaktien an Stelle von Obligationen ausgegeben.
 Eine bestimmte Dividende (416, 5 oder mehr Prozent) wird gewährt,
 bevor an die anderen Aktionäre Dividende zur Ausschüttung gelangt
 — wird den Besitzern der Vorzugsaktien Nachzahlung für dividen-Jenlose
 Jahre zugesagt, so spricht man von kumulativen Vorzugsaktien
 —, und Rückzahlung zu 100% mit einem Aufgeld wird
versprochen. Der Termin ist von vornherein festgesetzt, oder er wird nachträglich
 von der Gesellschaft festgestellt. Die Vorzugsaktien sind danach
wirtschaftlich als stimmberechtigte Obligationen anzusehen. Oft werden
Vorzugsaktien ausgegeben, wenn die Obligationen-Emission statutenmäßig
beschränkt ist, z. B. auf die Höhe des Aktienkapitals.
1920 und in den folgenden Jahren sind sehr häufig Vorzugsa ktien mit
mehrfachem Stimmrecht ausgegeben worden aus Furcht vor „Überfrem-Jung“,
 d. h. um zu verhüten, daß Ausländer, die im Besitz großer Aktienposten
sind, bestimmenden Einfluß auf das Unternehmen gewinnen. In der Regel sind diese
Aktien dann nicht ins Publikum gekommen. Bei Umstellung der Vorzugsaktien auf
Goldmark (Ende 1924) wurde verhindert, daß den Besitzern der Stimmrechtsaktien,
auf die oft nur geringe Einzahlungen geleistet worden waren, materielle Vorteile
antstanden. Ein Abbau der Stimmrechtsaktien erfolgte bei einer größeren Anzahl
von. Gesellschaften im Jahre 1926.
Mit der Frage der Beseitigung des Mehrstimmrechts, der Einziehung
 der Vorzugsaktien und der Abschaffung des Depotstimmrechts
 der Banken haben sich Juristen und Betriebswirtschafter in
letzter Zeit eingehend beschäftigt.
Wie es Aktien mit festem Zinssatz gibt, so hat man, umgekehrt, auch
Obligationen mit variablem Zinsfuß geschaffen, die Gewinnobligationen.
 Der Obligationär erhält einen festen Zins
und ist darüber hinaus am Reingewinn der Unternehmung beteiligt. Dies
geschieht in verschiedener Weise:
a) Der Gewinnanteil ist nach oben und nach unten unbegrenzt, der
Obligationär erhält als Gewinn (neben der festen Verzinsung) einen
Teil der Dividende,