und seiner Länder aufgeführt. Was im allgemeinen die Sicherheit
 von Staatsanleihen anbelangt, so ist sie nicht so sehr von der Höhe
der Staatsschuld abhängig, als von der Art und Weise, wie die Gelder
Verwendung finden (zu produktiven Zwecken, zur Deckung eines Defizits
 usw.), von der Verfassung des Landes, dem Volkscharakter usw. Die
idealen Staatsanleihen sind diejenigen, die kulturellen Zwecken dienen,
und von denen auch die kommende Generation, der Lasten auferlegt werden,
 Vorteile hat. Zu unterscheiden sind:
1. Verwaltungs- und Finanzschulden. Schulden, die bei
Ausübung der Verwaltungstätigkeit der einzelnen. Verwaltungszweige sich
ergeben, und zu deren Eingehung jede Verwaltungsbehörde im Rahmen
ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit befugt ist, nennt man Verwaltungsschulden,
 im Gegensatz zu den Finanzschulden,
durch die ein außerordentlicher Bedarf bestritten werden soll. Sie sind
„werbende Anlagen“ (Eisenbahnbau; Erwerb industrieller Unternehmungen
 usw.) oder dienen sonstigem Zwecke, wie Landesschutz, Stromregulierung
 usw, Zu ihrer Eingehung bedarf die Finanzverwaltung in
Jer Regel einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung; kurzfristige schwebende
 Schulden können mitunter jedoch auch auf Grund einer allgemeinen
 Befugnis aufgenommen werden. Weit wichtiger als das Unterscheidungsmerkmal
 hinsichtlich der Behörden ist die Beantwortung der Frage:
Wodurch wurde die Kreditoperation veranlaßt?
2, Schwebende und dauernde (fundierte) Staatsschulden.
 Schwebende Schulden (dettes flottantes, floating debts) nennt
man die für kürzere, fundierte (konsolidierteoder dauernde)
Schulden die für längere Zeit oder überhaupt ohne Rückzahlungsverpflichtung
 aufgenommenen Anleihen. Während die schwebende Schuld
dazu dient, ein vorübergehendes Geldbedürfnis des Staates zu befriedigen,
ein augenblickliches Mißverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben
zu beseitigen, sollen durch Aufnahme einer fundierten Schuld dem
Staate Kapitalien für längere Dauer zur Verfügung gestellt werden.
Daraus ergibt sich auch ein Unterschied in bezug auf die Kündigung.
Die Aufnahme schwebender Schulden erfolgt durch Ausgabe von Schatzanweisungen
 (Schatzwechseln), die in der Regel in hohen Beträgen
ausgegeben und nach kurzer, meist schon bei der Ausgabe bestimmten
Frist fällig werden; sie sind meist mit Jahres-, seltener mit Halbjahrskupons
 versehen. Bei den fundierten Schulden stehen dem Gläubiger keine
Kündigungsrechte zu, wohl aber meist dem Schuldner.