Abweichend vom heutigen Sprachgebrauch nannte man früher „fundierte“ Schulden
 diejenigen, deren Dienst durch bestimmte Wertobjekte oder Einnahmequellen,
nötigenfalls durch Verpfändung von Staatsgütern oder bestimmten. Steuereinnahmen,
 sichergestellt war.
83. Innere und äußere Staatsanleihen. Nimmt ein Staat
eine Anleihe auf, so wendet er sich entweder ans inländische Kapital,
oder — wenn er dies nicht für ausreichend hält, oder wenn er hoflt, vom
Auslande billiger Geld hereinzubekommen — ans ausländische Kapital.
Äußere Anleihen werden mitunter mit Vorzugsrechten ausgestattet. Sie
sind von Abgaben befreit, die Zahlung der Zinsen erfolgt in Gold, anstatt
in dem minderwertigen heimischen Papiergeld usw. Nur bis zu einem
gewissen Grade hat es ein Staat in der Hand, sich seine Gläubiger im
Auslande oder im Inlande zu wählen, und die im Auslande untergebrachten
 Anleihen können bald wieder ins Inland strömen, ebenso wie im Inlande
 untergebrachte Effekten in größeren Posten vom Auslande erworben
werden können. Seltener erfolgt dieses Überströmen, wenn die äußeren
Anleihen auf fremde Währungen lauten und im Auslande
bedient werden (Zinszahlung, Bogenerneuerung usw.).
Während des Weltkrieges haben England, Frankreich und andere Länder große
Schulden im Ausiande, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, aufgenommen,
 hauptsächlich zur Bezahlung von Kriegsmaterial, Rohstoffen und Lebensmitteln.

Nach dem Kriege haben deutsche öffentliche Körperschaften, öffentliche Unternehmungen
 und Privatunternehmungen langfristige und kurzfristige Anleihen im
Ausland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, aufgenommen.
In den im Herbst 1927 aufgestellten Richtlinien über die Aufnahme
von Auslandskrediten durch Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
heißt es: „Die Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditnehmenden
 bestimmt sein und unmittelbar produktiven Zwecken dienen, d. h. nur
solchen werbenden Anlagen, die durch unmittelbare Erzeugung von Werten die
Verzinsung und Amortisation des investierten Kapitals aus eigenen Einnahmen
gewährleisten. Die Anlagen müssen in dem Sinne dringlich sein, daß die geplanten
Ausgaben nicht zurückgestellt werden können.“
Werden die Anleihen zwangsweise als eine verschleierte (aber rückzahlbare)
Vermögenssteuer allen Bürgern oder einzelnen Klassen der Bevölkerung auferlegt,
30 spricht man von einer Zwangsanleihe (patriotische Anleihe). Unter
dem Gesichtspunkt der Besteuerung beurteilt, will sie Adolph Wagner „prinzipiell
ebensowenig verwerfen, wie hohe Steuern, wenn der Bedarf des Staates sie fordert“.
Nur in Fällen größter Not lassen sie sich rechtfertigen, d. h. wenn der Staat nicht
in der Lage ist, auf andere Weise Kapital zu erhalten.
4. Kündbare und unkündbare Anleihen. Von seiten des
Gläubigers sind die Anleihen stets unkündbar. Der Schuldner hingegen

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