Ohne Rückzahlungstermin: Immerwährende, ewige
Rente. Auf dem Anleiheschein ist nur die Rente, nicht auch der Kapi-‚alnennbetrag
 angegeben. Zu diesem Nennwert der Schuld behält sich
ler Staat ein Kündigungsrecht vor.
Auf den französischen und italienischen Staatsanleihen ist nicht, wie
vei uns, der Nennbetrag, sondern die Rente angegeben. 600 fr. 3% Rente
z. B. kommt also einem Kapital von 20 000 fr., verzinslich zu 3%, gleich.
Mit festem Rückzahlungstermimn. Hierbei sind wieder zu
unterscheiden:
a) festrerzinsliche Anleihen mit Amortisation nach einem
im voraus festgesetzten Verlosungsplan, wobei in den ersten Jahren die
Tilgung in der Regel gering oder überhaupt ausgeschlossen ist.
Meist verpflichtet sich der Schuldner, behufs schnellerer Amortisation,
lie auf bereits getilgte Anleihen ersparten Zinsen zur Tilgung weiterer
Anleihen zu benutzen. Indem der Schuldner jährlich immer die gleiche
Summe zahlt, steigern. sich in dem Verhältnis, wie die Zinsenlast sich
mindert, die in den einzelnen Jahren zu tilgenden Beträge. Diese gleichbleibenden
 periodischen Zahlungen zur Verzinsung und Tilgung einer
Anleihe oder eines sonstigen Schuldkapitals nennt man Annuitäten,
Das System des Tilgungsfonds, das auf der Verwechslung einer bloß rechnungsmäßigen
 und fiktiven mit einer wirklichen Tilgung beruhte, hat sich praktisch
nicht bewährt. Hat doch der Zwang häufig dazu geführt, eine alte Schuld durch
Aufnahme einer neuen zu tilgen. Auch die Wissenschaft kann sich damit nicht beireunden,
 und Adolph Wagner sagt treffend: „Erlaubt es die Finanzlage, und
arscheint es sonst zweckmäßig, so tilge man in größerem Maße freiwillig,
jedenfalls besser ohne den mechanischen Zwang einer solchen Institution, — oder,
wenn aus politisch-psychologischen, parlamentarischen Gründen zwar nach gesetzlich
festgestelltem Plan, so wenigstens in der Form der festen prozentweisen Tilgung
aus laufenden ordentlichen Etatmitteln ‚... Das etwa volkswirtschaftlich (im
Kriege) vernichtete Kapital kann man ja doch nicht wieder durch die Tilgung
schaffen, das produktiv, z. B. in Eisenbahnen, angelegte, darin als stehendes steckende
Kapital doch nicht wieder disponibel machen.“
b) Lotterie- oder Prämienanleihen. Die Zinsen werden entweder
 gänzlich (unverzinsliche Anleihen) oder zum Teil (verzinsliche
Anleihen) aufgespart und in Gestalt von Prämien, auf Grund eines Verlosungsplanes
 ausbezahlt. Die Losanleihe ist entweder in eine bestimmte
Anzahl von Stücken, die mit fortlaufenden Nummern versehen sind, oder
in Serien geteilt, deren jede 10, 20, 25 oder 100 Lose enthält. In diesem
 Falle findet zuerst eine Auslosung der Serien (Serienz iehung)
atatt, der an einem späteren Termin die Auslosung der Gewinne (Ge-4RQ0

