die von ihren Lasten befreiten Bauern an den Staat Geldrenten zu zahlen
haben, die zur Verzinsung und Amortisation der Rentenbriefe dienen.
Durch Gesetz vom 27. Juni 1890 über Rentengüter, vom 7. Juli 1891
betr. die Beförderung der Errichtung von Rentengütern und vom 8. Juni
1893 betr. das Anerbenrecht bei Renten- und Ansiedlungsgütern, hatten
die Rentenbanken wieder neue Tätigkeit gefunden. Am 1. Juli 1928 wurden
 die alten Preußischen Rentenbanken (mit Ausnahme der Rentenbank
 der Provinz Posen) aufgelöst. Rechte und Verbindlichkeiten
gingen über auf die zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedelung
ins Leben gerufene Preußische Landesrentenbank. Die Inhaber
 der Rentenbriefe wurden durch 4% proz, Liquidations-Goldrentenbriefe
 der Preußischen Landesrentenbank abgefunden. Für die Erfüllung
 aller Verbindlichkeiten, die der Landesrentenbank aus der Ausgabe
dieser Rentenbriefe erwachsen, hat der Preußische Staat die Haftung
übernommen.

Der Vorstand der Preußischen Landesrentenbank arbeitet in teilweiser Personalunion
 mit der Preußischen Staatsbank, deren Einrichtungen soweit möglich von der
Landesrentenbank mitbenutzt werden.
Die Landeskultur-Rentenbanken haben es sich zur Aufgabe
gestellt, Vorschüsse zur Besserung (intensiveren Bearbeitung) des Bodens
zu gewähren. Das preußische Gesetz vom 13. Mai 1879 gibt u. a. als
Zweck der Landeskultur-Rentenbanken an: Förderung der Bodenkultur,
insbesondere Ent- und Bewässerungen, Urbarmachungen, Waldkultur,
Uferschutzanlagen, Anlegung und Unterhaltung von Deichen, Wasserläufen
 usw. Die Mittel hierzu beschaffen sie sich durch Ausgabe von
Landeskultur-Rentenbriefen. Die Garantie für diese haben
die Provinzialverbände übernommen, die sie gegründet haben.
Eisenbahn - Prioritäts-Obligationen. Die Schuldverschreibungen
 der verstaatlichten Bahnen sind als Staatschuldverschreibungen
 im ganzen Reiche mündelsicher. Ihre Zahl und Bedeutung ist,
wie die der Obligationen von Bahnen, die sich in Händen von Aktienzesellschaften
 befinden, sehr gering,
Der Name Priorität besagt, daß ihr Inhaber ein Vorzugsrecht genießt,
 und zwar vor den Aktionären; vor den anderen Gläubigern geschieht
dies nur dann, wenn eine spezielle Verpfändung stattgefunden hat.
Eine doppelte Sicherheit besteht bei denjenigen Eisenbahnobligationen,
für die der Staat die Garantie übernommen hat; mitunter geschieht dies
nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren.

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