Eine besondere Kategorie des Kurszettels bilden die Schuldverschreibungen
 (Bonds) der amerikanischen Eisenbahnen, Man unterscheidet
 in Amerika: stocks (Aktien) — diese wieder können sein: common
shares (Stammaktien) und preferred shares (Vorzugsaktien) — und bonds
(Schuldverschreibungen). Von diesen bestehen nach Art der Sicherstellung
 verschiedene Arten; die der Eisenbahngesellschaften sind in der
Regel auf das ganze Eigentum der Gesellschaft fundiert.
Anleihen von Provinzen‘, Kreisen, Stadt- und Landgemeinden
 dürfen in Deutschland nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde
 aufgenommen werden.
Nach dem Reichsgesetz über Aufnahme von Auslandskrediten durch
Gemeinden und Gemeindeverbände vom 21. März 1925 bedürfen die Gemeinden
 zur Aufnahme von ausländischen Krediten der Zustimmung des
Reichsfinanzministeriums, soweit nicht nach den Vorschriften der Landesgesetzgebung
 die Aufnahme der Kredite oder die Begebung der Anleihen
 oder die Übernahme von Bürgschaften oder die Stellung von Sicherheiten
 für solche Kredite einer Genehmigung von Aufsichts wegen unterliegen.
 Für Preußen vgl. hierzu Gesetz vom 9. Juli 1925 betr. Kommunalanleihen.


Daneben besteht seit Juli 1929 eine freiwillige Beratungsstellefür
 Kommunalanleihen beim Deutschen Städtetag, Die
Städte sind in einem Rundschreiben ersucht worden, den sachverständigen
 Rat des Städtetages und der Girozentrale einzuholen. Verhütet werden
 sollen „Emissionen zu untragbar niedrigen Kursen“, bekämpft werden
 soll das „Vermittlerunwesen“. Stattfinden soll eine „planmäßige
Kurspflege aller Kommunalanleihen“.
Für die Stadtanleihen haftet der Emittent mit seinem Vermögen und
seiner Steuerkraft. Die Aufnahme erfolgt in der Hauptsache zu produktiven
 Zwecken, wie zum Bau von Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerken,
Straßenbahnen, Schlachthäusern, Markthallen u. a., weiter aber auch zur
Anlage von Sportplätzen (Stadien) und anderen Einrichtungen, die man
nicht als direkt produktiv bezeichnen kann.
Die von den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten, bzw. den pri-Yaten
 Hypothekenbanken ausgegebenen landschaftlichen Pfand-1)

 Die Provinzen bedienen sich bei Aufnahme von Anleihen oftmals der provinziellen
 Kreditinstitute, die dann ihrerseits Schuldverschreibungen ausgeben.
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