briefeund Hypothekenbankpfandbriefe sind bereits (S. 417 ff.)
erwähnt worden.
Die in großer Zahl und in hohen Beträgen vorhandenen Industrie-Obligationen
 sind ein Produkt der neueren wirtschaftlichen Entwickelung.
 Sie sind dadurch entstanden, daß einzelne Gesellschaften
Bankkredite in solcher Höhe in Anspruch genommen hatten, daß die
Banken, um nicht einen allzu großen Teil ihrer Mittel festzulegen, diese
Schuld in kleine, abgerundete Beträge (Partial-Obligationen) zerlegten
and diese für Rechnung des Schuldners veräußerten.
Industrie-Obligationen sind entweder hypothekarisch sichergestellt,
 oder sie besitzen dieses Vorrecht nicht, sind un gesicherte
Schulden wie jede andere Verpflichtung der Gesellschaft, denen gegenüber
 sie aber noch insofern schlechter dastehen, als die Obligationen seitens
 des Gläubigers unkündbar sind. Mehr ins Gewicht als die dingliche
Sicherung, bei der übrigens zu prüfen ist, ob sie in angemessenem Verhältnis
 zur Höhe der aufgenommenen Anleihe steht, fällt oft die Qualität
 des persönlichen Schuldners. Wesentlich ist weiter auch das
Verhältnis der Höhe der Obligationsschuld zur Höhe des Aktienkapitals.
Da die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber der staatlichen
 Genehmigung bedarf, diese aber, da sie eine Prüfung der Bonität
des Unternehmens voraussetzt, nur schwer zu erlangen sein würde, so hat
man zu einem Ausweg gegriffen: Die Schuldverschreibungen werden
meist an die Order derjenigen Bank gestellt, die sie übernimmt, und dann
mit Blankoindossament versehen,
Das „Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer
 von Schuldverschreibungen“ vom 4. Dezember 1899 und
14. Mai 1914, das sich auf alle Schuldverschreibungen, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit,
 ihrer Zahl und der Person des Schuldners gewissen Voraussetzungen
genügen, erstreckt, gibt die Möglichkeit eines Zusammenschlusses der Schuldverschreibungsbesitzer
 zu einem Verband, dessen Beschlüsse unter bestimmten Einschränkungen
 für alle Besitzer der betr. Schuldverschreibungen verbindlich sind.
In der‘ Inflationszeit wurden wertbeständi ge Obligationen
(Sachwertanleihen), die auf eine bestimmte Menge Kohle, Kali,
Holz, Zucker usw. lauten, ausgegeben, Sie werden in RM pro Werteinheit
gehandelt und zwar ohne Stückzinsberechnunge.

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