Für den Zutritt von Boten zu den Börsenversammlungen sind von dem Betriebe,
der ihre Zulassung beantragt hat, zu entrichten:
für den ersten zugelassenen Boten 20, für jeden folgenden 10 RM mehr.
Vertreter der Presse zahlen eine Gebühr von 24 RM).
I. Einführungsgebühren (für Wertpapiere).
Werden Wertpapiere an der Berliner Bör se eingeführt, so ist für die
Inanspruchnahme der Börseneinrichtungen, unabhängig davon, ob ein Prospekt eingereicht
 worden ist oder nicht, eine Gebühr (Einführun gsgebühr) von dem
Antragsteller zu entrichten. Die Papiere gelten spätestens als eingeführt, wenn die
Lieferbarkeit ausgesprochen ist.
Für die Höhe der Gebühr, die, abgesehen von den Fällen zu IM und Vb, von dem
Nennwerte berechnet wird, ist der folgende Tarif maßgebend:
IL. Festverzinsliche Wertpapiere:
für jede angefangene Million 200 RM.
Ausnahmen:
l. Die Einführung deutscher Reichs- und Staatsanleihen ist gebührenfrei.
2. Die Hälfte des Satzes unter I ist zu bezahlen:
a) für Anleihen, deren Verzinsung von dem Reich oder einem Bundesstaat
gewährleistet wird;
b) für Anleihen kommunaler Körperschaften (Provinz-, Kreis-, Stadt- oder
Synodalanleihen) oder der Kreditanstalten dieser Körperschaften:
2) für Pfandbriefe oder Schuldverschreibungen von öffentlichen Kreditinstituten,
 die durch Vereinigung von Grundbesitzern gebildet sind
(Landschaften) oder unter staatlicher oder kommunaler Verwaltung
stehen, sowie für Pfandbriefe oder Schuldverschreibungen von preußischen
 provinzial- (kommunal-) ständischen Kreditinstituten;
d) für Hypotheken- und Schiffspfandbriefe.
3. Wird bei Schuldverschreibungen, für die die Landesregierung angeordnet
hat, daß es der Einreichung eines Prospektes nicht bedarf, der Betrag der
»inzuführenden Wertpapiere dem Börsenvorstande nicht mitgeteilt, so
wird die Gebühr im Einzelfalle von der Zulassungsstelle festgesetzt.
Für die Einführung festverzinslicher Wertpapiere, die bereits eingeführt
waren und durch Abstempelung eine Änderung der Rechtsverhältnisse

!) Im Herbst 1929 waren zum Besuch der Berliner Börse zugelassen:
rund 2500 selbständige Börsenbesucher, 2400 Angestellte, 500 freie Makler und
100 Kursmakler.
Fürs Rechnungsjahr 1929/30 sind als Nettoeinnahmen veranschlagt: Börsengebühren:
 1540 000 RM, Mieten für Nischen und Plätze: 243 000 RM, Fernsprech:
einrichtungen: 70500 RM, amtliche Kursberichte: 136 600 RM, Einführungsgebühren
 für Wertpapiere: 525 000 RM.
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