erfahren haben, ohne daß der Nennbetrag erhöht wurde, ist die Hälfte
des Satzes unter I zu bezahlen.
Für Liquidationspfandbriefe werden für jede angefangene Million 25 RM
berechnet.
I. Festverzinsliche ausländische Wertpapiere:
für jede angefangene Million 400 RM.
IN. Nach Sachwert verzinsliche Anleihen:
1/2 900 für jede angefangene Million, berechnet nach dem Einführungskurs.
Mindestgebühr 400 RM.
IV. Aktien:
für jede angefangene Million 400 RM.
Ausnahmen:
a) Bei Kapitalherabsetzungen von Gesellschaften, deren Aktien (Anteile)
bereits eingeführt waren, wird für die Einführung der herabgesetzten
Aktien (Anteile) die Hälfte des Satzes erhoben;
b) für Aktien und Anteile, deren Neuzulassung infolge ihrer Umstellung auf
Reichsmark gemäß $ 4 der 6. Verordnung zur Durchführung der Verordnung
 über Goldbilanzen vom 5. November 1924 erforderlich ist, gelangen
 für jede angefangene Million 100 RM zur Erhebung.
V. Genußscheine:
a) für jede angefangene Million 400 RM;
b) für nicht auf einen Betrag gestellte Genußscheine beträgt die Gebühr
4/2 9/00, berechnet nach dem Einführungskurs. Mindestgebühr 400 RM.
Im Falle gleichzeitiger Einführung mehrerer Gattungen von Wertpapieren,
 für die verschiedene Kursnotierungen stattfinden, wird die Gebühr für
jede Gattung besonders berechnet.
Bei Wertpapieren, die nur auf ausländische Währung lauten, ist für die Umrechnung
 der fremden Währung in deutsche Währung der in der Bekanntmachung des
Bundesrats vom 21. November 1912 festgesetzte Kurs, in Ermangelung eines solchen
der von der Zulassungsstelle festgesetzte Kurs maßgebend.

3.

Frankfurt a. M,!) ist die älteste, heute zweitgrößte Wertpapierbörse
Deutschlands. Früher erhielt die Frankfurter Börse ihre eigene Note durch
das internationale Geschäft in Wertpapieren; Frankfurter
Bankiers, vor allem Gebr. Bethmann und das Haus Rothschild, beteiligten
sich nach den napoleonischen Kriegen an internationalen Anleihen. Enge
Beziehungen zu amerikanischen Bankiers hatten zur Folge, daß auch
zahlreiche amerikanische Werte hier gehandelt wurden. Nach Beschlagnahme
 zahlreicher ausländischer Effekten in Deutschland ist der Handel
in Auslandswerten naturgemäß stark eingeschränkt. Seine Stellung als
internationale Börse hat sich Frankfurt erhalten, und geblieben ist in
l) Literatur: Otto Wormser, Die Frankfurter Börse. Tübingen 1919,

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