ren auch Proper-, die kleinen, d. h. kapitalschwachen, Pfuschmakler geaannt.
 Während als freier Makler jeder tätig sein darf, der sich nach
Erfüllung der Zulassungsbedingungen (s. S. 518) eine Börsenkarte gelöst
hat, werden die Kursmakler von der Landesregierung — in Berlin vom
Oberpräsidenten, an den anderen preußischen Börsen vom Regierungspräsidenten
 — ernannt.
An der Berliner Börse bilden je 2 Kursmakler eine Maklergruppe
und stellen gemeinschaftlich die Kurse derjenigen Papiere fest, deren
YNandel ihnen durch die Maklerkammer, die Vertretung der Makler, zugewiesen
 ist. Solange sie die Tätigkeit als Kursmakler ausüben, müssen
sie die Vermittelung von Börsengeschäften in diesen Werten vornehmen.
Sie erhalten keine Besoldung, sondern sind auf die Gebühren (Courtagen)
ler durch sie vermittelten Käufe und Verkäufe angewiesen.
Die Aufträge an die Makler werden größtenteils mündlich erteilt. Nur
von den Großbanken werden die bei ihnen vorbörslich eingelaufenen
limitierten Aufträge für Kassageschäfte in kleinen Büchern für den betreffenden
 Kursmakler notiert und dann einem Vertreter des Maklers
‚ehufs Eintragung in sein Orderbuch übergeben. Da immer zwei Kursmnakler
 dieselben Wertpapiere handeln, so geben Banken und Bankiers
in der Regel in jedem Monat abwechselnd dem einen oder dem anderen
Kursmakler ihre Aufträge.
Da die Bank den Auftrag einem Kursmakler oder einem freien Makler
übertragen oder sich bemühen kann, ohne Makler einen Gegenkontrahenten
 zu finden, und da die Bank in gewissen Fällen nicht als Kommissionär
 sondern als Eigenhändler auftritt, ergeben sich zahlreiche Abschlußmöglichkeiten,
 wie z. B.: Kaufauftrag Kunde ——&gt;Bankkommissionär
 — &gt; Kursmakler &lt;———-— Bankkommissionär &lt;——- Verkaufsauftrag
 Kunde; oder: Kaufauftrag Kunde ——&gt; Eigenhändler ——&gt;
freier Makler &lt;—— —  ———y freier Makler &lt;—— Eigenhändler
&amp;--—— Verkaufsauftrag Kunde.
Einheits- oder Kassakurse (errechnete Kurse) werden für
sämtliche Papiere festgestellt, auch für solche, die im Termin- oder
rariablen Verkehr gehandelt werden. Die Feststellung beginnt für die
festverzinslichen Wertpapiere um 12% Uhr, für die Dividendenpapiere
um 13 Uhr (Sonnabends um 11% bzw. 12 Uhr). Die Kursmakler nehmen
Kauf- und Verkaufaufträge an bis zu dieser Zeit und über sie noch hinaus,
 und zwar bis sie angekündigt haben, daß sie weitere Orders in dem
Papiere, dessen Kurs sie feststellen wollen, ablehnen. Die Kursmakler

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