hüten, noch kurz vor Feststellung des Kurses Kauf- bzw. Verkaufauf-'räge.
 Diese Tätigkeit nennt man Kursregulierung. Solange Anufträge
 angenommen werden, solange dürfen sie auch zurückgezogen werden,
Haben die Kursmakler aber die Kurse provisorisch festgestellt, dann darf
eine Änderung von ihnen nur erfolgen, wenn sämtliche Interessenten sich
damit einverstanden erklären,
Nachdem eine Maklergruppe die Kurse der von ihr gehandelten Werte
zuf diese Weise festgestellt hat, begibt sich der eine Makler der Gruppe
„zum Ansagen“ ins Kurszimmer der Börse, wo die von ihm ermittelten
Kurse von einem Börsensekretär protokolliert werden. Bei diesem „Kursansagen“
 darf außer dem Staatskommissar, dem Börsenvorstand, den
Börsensekretären und den Kursmaklern niemand zugegen sein. Nur bei
sinem Einspruch gegen einen von dem Kursmakler zur Notierung angegebenen
 Kurs wird häufig der angeblich benachteiligte Auftraggeber
hinzugezogen und vernommen. Durch den Staatskommissar und das
amtierende Mitglied des Börsenvorstandes kann eine Abänderung des
Kurses oder der zum Kurse gesetzten Bezeichnung (B., G.) usw. herbeigeführt
 werden?).
Zur Entgegennahme der Kurse sind 6 Sekretäre im Kurszimmer anwesend.
 Sobald der Bogen eines der Sekretäre ausgefüllt ist, setzt er und
ein Mitglied des Börsenvorstandes seinen Namen darunter, Damit ist die
amtliche Feststellung der Kurse erfolgt.
Die Berliner Börse hat, wie auch die Mehrzahl der deutschen Provinzbörsen,
 im Kassahandel den Einheitskurs. Da zu diesem Einheitskurse
 alle Aufträge, soweit der Kurs solche zuläßt, ausgeführt werjen,
 bietet er dem Publikum einen Schutz vor Übervorteilung („Kursschnitt“)
 durch unredliche Bankiers. Aber der Einheitskurs hat auch
Nachteile: seine Bildung wird durch Zufälligkeiten beeinflußt, er bringt
nur die Börsenstimmung zum Ausdruck, die zur Zeit der Kursfeststellung
 herrschte; nachher eintreffende. Nachrichten können den Kurs
nicht mehr beeinflussen.
Neben dem Einheitskurs werden für eine Reihe von Papieren,

1) Nach $ 38 der Börsenordnung für Berlin sind, wenn sich Zwei feloder
3treitigkeiten über die Feststellung der Kurse ergeben, die
amtierenden Mitglieder des Börsenvorstandes berechtigt, eine protokollarische Erklärung
 der Kursmakler zu fordern und die Richtigkeit durch Einsicht der Tagebücher
 der Kursmakler oder in anderer Weise zu prüfen. Bei Vorlegung der Tagebücher
 dürfen die Kursmakler die Namen der Auftraggeber verdecken.

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