Im Freiverkehr (Gegensatz offizieller Verkehr) werden
Papiere gehandelt, die offiziell (amtlich) nicht notiert werden,
weil die Effekten zum Börsenhandel nicht zugelassen sind (z. B. Kuxe,
Kolonialanteile). Mitunter handelt es sich um „Junge Aktien“, bei
denen die Gesellschaft aus irgend einem Grunde die Stellung des Zulassungsantrages
 hinausschiebt, Da der Kurs nicht zugelassener Aktien
niedriger ist als der Kurs sonst völlig gleichwertiger Aktien, die zum amtlichen
 Börsenhandel zugelassen sind, ist dies für den Besitzer ein Nachteil.
 Weiter sind Objekte des Freiverkehrs Papiere, die offiziell variabel notiert
 werden, und schließlich Papiere, in denen zeitweise stark spekuliert
wird, und die während einer Börse zu verschiedenen Kursen gehandelt
werden, obgleich sie nicht zum variablen Handel zugelassen sind.
Über die Zulassung von amtlich nicht notierten Wertpapieren zum
Handel im Freiverkehr der Berliner Börse entscheidet der „Berliner
Ausschuß für Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten beim Verein
für die Interessen der Fondsbörse“ (in der Börsensprache „unnotierter
Ausschuß“ genannt), auf Grund der am 20. Februar 1928 und später gegebenen
 Richtlinien. Neue Aktien von Unternehmungen, deren alte Aktien
 bereits amtlich oder nichtamtlich gehandelt werden, dürfen ohne besondere
 Genehmigung eingeführt werden. Der Handelder Effekten
 ohneamtliche Notiz unterliegt besonderen Usancen.

Im Frankomarkt (im 1. Börsensaale) wird den Kursmaklern in
ihrem Kassahandel seitens einer Anzahl freier Makler insofern Konkurrenz
gemacht, als diese möglichst viele Aufträge zu vermitteln suchen. Gehandelt
 wird zu dem, zur Zeit des Abschlusses noch unbekannten Kassakurse.
Ist es den Maklern nicht gelungen, einen Gegenkontrahenten zu finden,
so geben sie die Order ihrem Auftraggeber zurück, der sie nun einem der
beiden zuständigen Kursmakler überschreibt. Die Courtage im Frankomarkt
 ist im allgemeinen nur etwa halb so hoch wie bei den Kursmaklern,
mitunter wird sie vereinbarungsgemäß nur von einer Partei gezahlt.
Bei Kassageschäften erfolgt Lieferung und Zahlung am
2. Werktage nach dem Abschlußtage. Die Lieferung muß vormittags ZWischen
 9 und 11, Bezahlung bis 12% Uhr stattfinden. Erfolgt die Zahlung

technische Schwierigkeiten gegenüberstehen; unerfüllbar aber ist die Forderung
nicht, wie die New Yorker Börse lehrt, deren Aktienumsatz täglich gemeldet wird,
und wie die privaten, durch Drucklegung weiteren Kreisen zugänglich gemachten
Berichte über die Berliner Börse zeigen.
(Fortsetzung des Textes auf Seite 541.)