Je größer die Zeitspanne vom Tage des Geschäftsabschlusses bis zum
Tage der Geschäftserfüllung ist, d. h. je längeren Spielraum der Wähler
hat, desto teurer stellt sich die Prämie. Beträgt z. B. für Deutsche Bank-Aktien
 die Prämie per Ultimo August 5 %, so wird sie per Ultimo September
 etwa 7, per Ultimo Oktober 8% % oder 9% sein. Die Höhe der
Prämiensätze wird weiter bestimmt durch die Börsentendenz: bei lebhaftem
 Börsengeschäft sind sie, da sich größere Kursschwankungen ergeben,
 höher als in ruhigen Zeiten.
Prämiengeschäfte werden an der Börse kulant, d. h. ohne besonderen
Kurs- oder Prämienzuschlag, nur in solchen Nennbeträgen gehandelt, die
den doppelten in dem betreffenden Wertpapier zum Terminhandel
zugelassenen Mindestbetrag oder ein Mehrfaches dieses Betrages darstellen,
 an der Berliner Börse also 12 000, 24 000, 36 000 RM usw.
1. Vor- und Rückprämiengeschäfte. Das im Kundengeschäft
 der Banken am häufigsten vorkommende Prämiengeschäft ist die
Vorprämie. Der Käufer der Vorprämie ist dabei Haussespekulant.
Mittels einer Vorprämie erwirbt der Käufer eines per Ultimo (des laufenden
 oder eines späteren Monats) gekauften Wertpapieres das Recht, zu
einem bestimmten Kurse, der höher ist als der Kurs zur Zeit des Geschäftsabschlusses
 für feste Ware, die Wertpapiere abzunehmen oder, wenn er
wegen des ungünstigen Kurses die Papiere nicht beziehen will, gegen Zahlung
 der Prämie vom Geschäft zurückzutreten. Das Vorprämiengeschäft
 ist für den Käufer (Wähler) ein KaufmitRücktrittsrecht,
 für den Verkäufer (Stillehalter) ein bedingter, unsicherer Verkauf.
 Für das Recht des Rücktritts zahlt der Wähler die Prämie.
Nehmen wir an, X kauft am 1. Juli, bei einem Ultimokurs von Deutschen Bank-Aktien
 zu 180 24000 RM Deutsche zu 185 mit 5 9% Vorprämie (185/5 V, lies 185
dont 5), so heißt dies: X hat dafür, daß er einen um 5% 0 höheren Kaufpreis bewilligt
 hat, das Recht, am Ultimo diese Aktien vom Käufer zu 185 zu fordern oder
gegen Zahlung („Abandonnierung“) von 5 9% (der Vorprämie) sich von der
Erfüllung zu befreien. X wird die Aktien abnehmen, wenn zur festgesetzten Erklärungszeit
 der Kurs über 180 %g ist. Notiert der Kurs z. B. 182,50, so würde er beim
Verkauf, da er die Aktien mit 185 9/0 bezogen hat, nur 21/2 %/g verlieren, während
er bei Nichtabnahme 5 %9 Prämie zu zahlen hätte. Sind hingegen die Aktien auf
178 0/ gefallen, so wird sie X nicht abnehmen (da er 7%9 verlieren würde), sondern
Jie Prämie von 5 %9 zahlen.
Einen Gewinn erzielt X erst, wenn der Kurs über 185 9, hinausgegangen ist.
X kann die Papiere bereits im Lauf des Monats verkaufen, sagen wir zu 188,50 %/o,
und sich hierdurch einen etwaigen Gewinn sichern. Fallen Deutsche z. B. auf 179 0
so kann X sie sich wieder kaufen und zur Deckung der vorher verkauften Aktien

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