benutzen und hat dann 4!/, %/o, abzüglich Spesen, d. h. etwa 3%) verdient. Steigen
Deutsche bis zum Prämienerklärungstage auf 179,90 %/g, so ist die Prämie von 5%
für ihn verloren; auf der anderen Seite aber hat er 3 %9 verdient, und zwar durch
Spekulation in einer Richtung, die der ursprünglichen Spekulation entgegengesetzt ist.
Wird die Prämie im voraus belastet, was im allgemeinen aber nicht
üblich ist, so wird folgende Nota ausgestellt:
Wir verkaufen heute an Sie, auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen:
Vorprämie auf RM 12000 Deutsche Bank-Aktien, per Ultimo Juli d. J. 185/50
5%o0 Vorprämie von 12000 RM. . RM 600—
£ 9/00 Provision auf 22200 RM. . „ 88.80
}/a 900 Courtage auf 22200 RM. . „ 16.70
Stempel 0.1875 für 100 RM. . . „ 141.65
RM 747.15

Berlin, den 1. Juli 1929.
Glaubt jemand, ein Papier werde fallen, und will er seinen Verlust begrenzen,
 wenn der Kurs wider Erwarten doch steigen sollte (sich für
ihn also ungünstig entwickelt), so verkauft er das Papier mit dem
Vorbehalt, gegen Zahlung einer Prämie die Stücke nicht liefern zu brauchen
 (Rückprämiengeschäft). Der Verkäufer erwirbt also
das Recht, am Prämienerklärungstage dem Käufer (Stillehalter) zu erklären,
 ob er die verkauften Effekten liefert oder nicht. Das Rückprämiengeschäft
 ist somit technisch und wirtschaftlich die Umkehrung des Vorprämiengeschäfts.

VY verkauft zur Zeit, als der Ultimokurs für Deutsche 180 %9 ist, 24 000 Deutsche
nit Rückprämie zu 175/5 %9 R, d.h. er hat das Recht, zu 175 zu liefern oder
gegen 5%gq Prämie sich von der Erfüllung zu befreien. Ist am Ultimo der Kurs
niedriger, so liefert Y, ist er höher, so abandonniert er.
Die Differenz zwischen dem Kurse, zu dem das Prämiengeschäft abgeschlossen
 ist (in den obigen Beispielen 185 bzw. 175%), und dem
augenblicklichen Tageskurse, der Basis der Prämien (180 %), nennt
man Ekart. Entspricht der Ekart dem Prämiensatz (Reugeld), so
spricht man von einem graden Prämiengeschäft. Bei einem Basiskurse
 von 180 % kann aber auch die Prämie lauten 184/2 V. Dann wäre
der Ekart 4% und die Prämie 2%. Solche Geschäfte nennt man Prämiengeschäftemitschiefer
 Mitte. ;
2. Stellagegeschäfte. Eine Vereinigung des Vor- und Rückprämiengeschäftes
 zu einem Geschäft ist das Stellage- oder Stellgeschäft.
 Der Käufer einer Stellage kann „nach oben“ oder „nach

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