unten“ spekulieren, Er erwirbt durch Zahlung des „Stellgeldes“ das
Recht, die Effekten zu einem beim Abschluß des Geschäfts festgesetzten
niedrigeren Kurse zu liefern oder zu einem festgesetzten höheren Kurse
zu beziehen. Eins von beidenabermußertun. Der Verkäufer
der Stellage („Steller“) hat „still zu halten“.
Die Spannung der Stellage, das ist die Differenz zwischen Forderungs-
 und Lieferungskurs, entspricht dem vierfachen Prämiensatz (oder
bei Stellagen mit schiefer Mitte dem doppelten von Prämie -- Ekart).
Infolge der großen Spannung kann für den Käufer der Stellage sich
ein Gewinn nur bei erheblichen Kursveränderungen ergeben, während der
Verkäufer einen großen Spielraum hat, bis er in Verlust geraten kann.
Verkäufer von Stellagen. sind daher meist leicht zu finden; Makler und
Banken kaufen sie und benutzen sie als Basis für ihre Vor- und Rückprämien
 und Nochs, die sie daraus bilden. So ist die Stellage der
Wertmesser für alle Prämiengattungen,
X hat bei einem Ultimokurs der Deutschen von 180 %, 24 Mille Vorprämie 185/5
von A gekauft und gleichzeitig 24 Mille Rückprämie 175/5 R an B verkauft, d. h. er
spekuliert nach zwei Seiten hin. Ist der Kurs von Deutschen gestiegen, sagen wir
auf 195 %/o, so wird X von A Lieferung zu 185 beanspruchen, dem B gegenüber wird
X abandonnieren und die 5 %/g Rückprämie zahlen. Schlägt X diese 5%, zum Kaufkurse
 von 185 %g9 darauf, so kosten ihn die Deutschen tatsächlich 190%. Er verdient
 also 5%9 abzüglich Spesen. — Geht der Kurs der Deutschen auf 175,25 9/9
zurück, so wird X an B 24 Mille Deutsche zu 175 %) liefern, Da X aber an A 5%
zu zahlen hat, so rechnet er diesen Verlust von seinem Gewinn ab und sagt: Ich
bekomme eigentlich von B nur 170, habe aber, da ich mich mit 175,25 0/9 eindecken
kann, immer noch 4,75 %o, abzüglich Spesen, verdient.
Verbindet nun X diese beiden Geschäfte zu einer Stellage, die er mit C abschließt,
so wird diese 190/170 lauten. Ist der Kurs, wie angenommen, 195 %, so wird X
mit 190% abnehmen, ist er 175,25 0/0, so wird X mit 170 0% lHefern.

Umwandlung eines Stellage- in ein Vorprämien- und ein
Rückprämiengeschäft. Hat z. B. ein Makler eine Stellage auf 24 Mille
Dresdner Bank-Aktien zu 157/145 gekauft, so kann er daraus auf 24 Mille Dresdner
ein Vorprämiengeschäft zu 154/3 und ein Rückprämiengeschäft zu 148/3, beide basierend
 auf der Mitte von 151, bilden. Da beim Stellagegeschäft dem Makler das Wahlrecht
 zusteht, so kann dieser, ganz gleich, wie der Käufer der Vorprämie oder der Verkäufer
 der Rückprämie am Prämienerklärungstage sich entscheiden, seine Engagementsglattstellen.

Eine Vorprämie kann man auch dadurch bilden, daß man für die eine Hälfte
des Betrages eine Stellage und für die andere feste Stücke kauft.
A kauft z. B. 24 000 RM Dresdner, Stellage 157/145, und 24 000 RM feste Stücke
zu 151. Daraufhin kann er 48 000 RM Vorprämie Dresdner zu 154/3 verkaufen.

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