Kommandit muß X auf alle Fälle mit 168 abnehmen; außerdem kann er aber nochmals
 Lieferung von 24 000 zum Kurse von 163 fordern.
Der Kauf von 24 000 Kommandit zu 163 mit 1&gt;&lt;n wird durch folgende Formel
ausgedrückt:
Kauf RM 24 000 Kommandit zu 163 und
+ 2» 24000 „ „ 1683 V.
Oder wird die Vergütung von 3 %o, die für das Forderungsrecht zu zahlen ist,
auf die Prämie übertragen:
RM 24 000 zu 168 und
» 24000 „ 166/383 V.
Will derjenige, von dem das Noch gekauft ist, das Geschäft ohne Gewinn und
Verlust und ohne Berücksichtigung der Unkosten auflösen, dann muß er ;
RM 24 000 Kommandit feste Stücke zu 160 und
„24 000 8 zu 166/3 V. kaufen.
Ist der Kurs am Prämienerklärungstage un ter 163, so nimmt X nur 24 000 RM
ab und macht von dem ihm zustehenden Forderungsrechte keinen Gebrauch. Der
Verkäufer des Nochs hat dadurch, daß er zu einem den Marktpreis um 3 %g übersteigenden
 Kurse liefert, 3 %9 verdient, andererseits aber 3%, Reugeld für Nichtarfüllung
 des Prämiengeschäftes zu zahlen.
Ist der Kurs am Prämienerklärungstage über 163, so macht X von seinem Nachforderungsrechte
 Gebrauch und fordert Lieferung von insgesamt 48 000 RM Kommandit
 zu 163. Der Verkäufer des Nochs hat sich eingedeckt, indem er RM 24 000
feste Ware zu 160 gekauft hat und RM 24 000 auf Grund des Prämiengeschäfts zu
166 abnimmt. Ihn kosten die 48 000 Kommandit somit durchschnittlich 163 9/9.
d. 1. der Kurs, zu dem er sie zu liefern hat.
Das „Noch in Verkäufers Wahl“, das „Nochgeschäft nach unten“, ist
eine Vereinigung eines festen Verkaufs und einer Rückprämie.
Der für das Recht der einmaligen Nachforderung bzw. Nachlieferung
zu entrichtende Preis beträgt den 6. Teil der Stellage. Für das Recht der
zweimaligen Nachforderung, bzw. Nachlieferung ist der 4. Teil der Stellage
 zu zahlen.

Die Ultimo-Liquidation 1).

Da es sehr umständlich, technisch vielleicht undurchführbar wäre, wenn
am Ultimo jede Bank und Bankfirma die Effekten, die sie per Ultimo verkauft
 hat, liefern und die Effekten, die sie per Ultimo gekauft hat, abnehmen
 müßte. so sind für die Abrechnung (Liauidation) der Zeitl)

 Literatur: F. Schmidt, Liquidation und Prolongation im Effekten:
handel. Eine systematische Darstellung ihrer Technik. %2. Aufl. Stuttgart 19926.
Drucksachen der Liquidationskasse A.-G, Berlin 1927 £.

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