Da die LK. für die Termingeschäfte ihrer Mitglieder die Haftun g
übernimmt, müssen diese ihr sämtliche Terminschlüsse täglich melden
und als Sicherheit für die Erfüllung Einschüsse leisten.
Jedes Vereinsmitglied hat bei seinem Eintritt in den Verein an die
LK. eine Einlage in barem Geldeals Garantiesumme zu
Leisten, die der LK, als Sicherheitsleistung für seine Verbindlichkeiten
 und Haftpflichten dient und ihm gutgeschrieben wird. Ein Anspruch
 auf Rückgabe der Garantiesumme hat das Vereinsmitglied erst bei
seinem Ausscheiden. Die LK. wird den aus diesen Garantiesummen der
Vereinsmitglieder gebildeten Garantiefonds, soweit tunlich, als Lombardgeld
 an Vereinsmitglieder ausleihen und dabei
möglichst das Beteiligungsverhältnis der Bankiers und der Makler unter
len Vereinsmitgliedern berücksichtigen,
Die Höhe der Einlage wird für jedes Vereinsmitglied unter Berücksichtigung
 der Höhe seiner Umsätze von dem Verwaltungsrat in der Weise
bestimmt, daß die Vereinsmitglieder in fünf Klassen eingeordnet
werden. Es betragen die Einlagen für die 1. Klasse 250 000, für die 2. Klasse
100 000, für die 3. Klasse 50 000, für die 4. Klasse 30000 und für die
5. Klasse 20 000 RM. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, dem Verwaltungsrat
 eine Selbsteinschätzung einzureichen. Auf die Garantiesummen.
 werden Zinsen (gewöhnlich 2 % unter dem durchschnittlichen
Satz für Börsen-Ultimo-Geld) vergütet.
Jedes Vereinsmitglied hat die von ihm abgeschlossenen Termingeschäfte,
insoweit sie mehr als 100 000 RM effektiv ausmachen, in Höhe von 5 %
les ausmachenden Betrages durch Hinterlegun g von Wertpapieren
 bei der LK. sicherzustellen, ohne daß es einer Aufforderung
 von seiten des Vorstandes oder des Gegenkontrahenten bedarf. Jedoch
 ist jedes Vereinsmitglied der 5. Klasse mit 20 000 RM Garantiesumme
 verpflichtet, die von ihm abgeschlossenen Termingeschäfte bereits
insoweit, als sie mehr als 50000 RM effektiv ausmachen, in Höhe von
L0% des ausmachenden Betrages sicherzustellen. Zur Sicherstellung geaignet
 sind nur die vom Aufsichtsrat der LK, ausdrücklich hierzu zugelassenen
 Wertpapiere. Bei Kurssenkungen dieser als Sicherheit gegebenen
Wertpapiere sind sofort entsprechende Nachschüsse zu leisten. Bei Käufen
 und Verkäufen in demselben Wertpapier beschränkt sich die Verflichtung
 zur Sicherheitsleistung auf den Saldo.
Der Vorstand darf von einem Vereinsmitglied höhere Sicherstellung
als 5% (bei Vereinsmitgliedern der 5. Klasse mit 20000 RM Garantie-3.

