langen und sind verpflichtet, die ihnen aus diesen Geschäften obliegenden
Leistungen an die LK. zu bewirken. Forderungen aus Geschäften der
Mitglieder, die durch die LK. abzuwickeln sind, gehen an diese mit
Abschluß des Geschäfts über und unterliegen ausschließlich ihrem
Verfügungsrecht.
Zur Deckung eines sich ergebenden Verlustes dienen zunächst die
Rücklagen der LK. Reichen sie nicht aus, so sind die von den Vereinsmitgliedern
 hinterlegten Garantiesummen heranzuziehen. Auf diese ist
ain Drittel des Verlustes gleichmäßig nach Kopfteilen umzulegen, ein
zweites Drittel nach Verhältnis der Höhe der hinterlegten Garantiesummen,
 das letzte Drittel nach Verhältnis der von den Mitgliedern in
den letzten 3 Kalendermonaten getätigten Umsätze. Ergibt sich hierbei
durch Aufzehrung der Garantiesumme eines oder mehrerer Vereinsmitzlieder
 ein Fehlbetrag, so ist dieser wiederum nach vorstehendem Drittelungsschlüssel
 umzulegen, bis der Gesamtverlust aus dem Garantiefonds
yedeckt ist *).
Die Unkosten der LK. werden im wesentlichen aus dem Zinszewinn,
 aus den Gebühren für jeden einzelnen Schluß und aus den
Strafgeldern gedeckt. Ein etwaiger Überschuß wird einer Deckungsrücklage
 zugeführt. Betragen aber die Unkosten mehr als 75 % der gesamten
Einnahmen, so wird der Mehrbetrag durch Umlage nach einem bestimmten
 Schlüssel gedeckt. \
Wenn wir nunmehr die Technik des Abrechnungsverfahzen
 s im Effekten-Termingeschäft betrachten, so stellen wir zunächst die
wesentlichen Neuerungen voran:
ı. Die Termingeschäfte in Effekten werden nicht mehr zu dem vom
Börsenvorstand festgesetzten Liquidationskurs, sondern zu
den jeweils gehandelten Kursen abgerechnet; das zeitraubende
Differenzrechnen und die damit zusammenhängenden Kontroll- und
Abstimmungsarbeiten sind also in Wegfall gekommen. Die Liquidajionsarbeiten
 werden nicht mehr auf wenige Tage und Nächte vor
dem Liquidationstermin zusammengedrängt, sondern erstrecken sich
auf den ganzen Monat.

1) Obgleich die LK. sich auch in stürmischen Zeiten bewährt hat, werden von
mehreren Seiten einschneidende Reformen gefordert. Der durch die LK. um
Jas Börsengeschäft gelegte Panzer sei zu unbeweglich, er hemme die Initiative gerade
der potenten Börsenbesucher und trage dadurch mit zu dem Daniederliegen des
Börsengeschäftes bei.