2. Die Mitglieder rechnen nicht mehruntereinander
ab, sondern nur noch mit der LK. Diese regelt nicht nur die Lieferung
 der Effektensalden, sondern auch die Zahlung, bewirkt also
Stücke- und Geldausgleich,
Das Liquidationsverfahren beginnt damit, daß das Mitglied die Termingeschäfte,
 und zwar bereits am Abschlußtage, der LK. mitteilt. Die
hierfür zur Verwendung gelangenden Vordrucke — für Käufe: weiß, für
Verkäufe: blau — sind mit 2 Durchschlägen versehen.
Das Original muß als I. Meldung (s. Vordruck I) am Abschlußtage
bis 17 (Sonnabend bis 16) Uhr bei der LK. eingereicht werden. Es dient
zu Kontrollzwecken, insbesondere als Unterlage für die Berechnung des
Obligos und der Sicherstellungen. Diese haben, in Effekten oder in bar,
beim Kassenverein zugunsten der LK, an dem dem Abschlußtage folgenden
 Werktage bis spätestens 10% Uhr zu erfolgen.
Der 1. Durchschlag muß als II. Meldung (s. Vordruck Ia) an dem dem
Abschlußtage folgenden Werktage bis 15 (Sonnabend bis 14) Uhr eingereicht
 werden. Diese II. Meldung ist gegenüber der I. um die „Aufgabe“,
den „aufgegebenen Kurs“ und (als wichtigste Neuerung) um den „a usmachenden
 Betrag“ zu vervollständigen. Nominal- und Effektivbeträge
 sämtlicher in dem gleichen Papier und zum gleichen Termin getätigten
 Abschlüsse werden täglich addiert und bei der folgenden Rechnung
 neu vorgetragen. Endsumme der Umsätze an den vorhergehenden
Tagen plus Tagesendsumme ergibt die Aufbausumme, d. i. das
Engagement eines Mitgliedes in einem Papier für einen bestimmten Termin.
 Das Blatt, das die früher geführten sachlichen Engagementskosten
ersetzt, verbleibt bei der LK, Dagegen behält den 2. Durchschlag der
U. Meldung das Mitglied als Unterlage für den eigenen Geschäftsbetrieb.
Da die Mitglieder die Aufbausumme selbst errechnen, ist die LK. stets
ä jour. Für den Schlußtermin braucht sie daher nur die von den Mitgliedern.
 eingereichten Endaufstellungen mit den ebenfalls von
den Mitgliedern aufzustellenden Generalaufstellungen abzustimmen,
Die Vorarbeiten zur Liquidation beginnen 3 Werktage vor dem Zahltag
 1). Am Skontrotage hat jedes Mitglied, bis 15 Uhr, für jedes

1) Die Termine werden fürs ganze Jahr im voraus bestimmt, also z. B.:
Festsetzung der Liquidations-Kurse und letzte Notiz per ultimo
Juli 1929 , .0.00.0.04004004 4
Einreichung des Effekten-Saldos .
Zahltag .0.0000000000 4 ka
(Fortsetzung des Textes auf Seite 566.)
36 Obst, BGI. 9. A.

26. Juli
29.
81.

7

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