Im Verkehr mit dem Auslande muß er zunächst die Parität, d.h. den
Gleichwertkurs berechnen, wozu Paritätentabellen oder Walzen, aus denen
die Paritäten abgelesen werden (s. S.697), verwendet werden. Bei Inlandsarbitragen
 kommt eine Paritätsermittlung nicht in Frage, da an allen
deutschen Börsen einheitliche Usancen bestehen.
Die eigentliche Börsenarbitrage ist die Differenzarbitrage. Sie
sucht den geeignetsten Börsenort ausfindig zu machen. Schuld und
Forderung entstehen bei ihr erst infolge der Arbitrage, durch Einkauf
der Verkauf eines Börsenwertes an einem anderen Orte.
Sieht z. B. der Arbitrageur, daß trotz der Unkosten des Geschäfts, die sich zusammensetzen
 aus Depeschen-, Telephon-, Versendungs- und Versicherungskosten,
Schlußscheinstempel und Maklergebühren am eigenen und am fremden Platz, Zinsverlust
 und der am fremden Platze zu zahlenden Bankierprovision, bei Berücksichtigung
 der verschiedenen Art der Kursnotierung, ein Papier an einer ausländischen
Börse billiger als in Berlin zu haben ist, so wird er einen Posten von diesen Effekten
am fremden Platz kaufen und denselben Betrag gleichzeitig an der Berliner Börse verkaufen.
 Zu beachten ist hierbei auch der Effektenstempel, da in Deutschland nur
Stücke lieferbar sind, die in Deutschland versteuert sind. Hat eine andere Firma
eine umgekehrte Transaktion gemacht, so kann mit dieser ein Stückeaustausch
vorgenommen werden.
Die Arbitragegeschäfte erfolgen meist ä meta (meta = Hälfte), d. h. gemeinsam
 mit einer Firma des fremden Platzes, mit dem arbitriert wird,
Besitzt die arbitrierende Firma an dem fremden Platze eine Filiale, so
erfolgt die Ausführung natürlich durch diese. Da die Metisten die gleichen
Interessen haben, wird der eine Metist dem anderen die Kursbewegungen
an seinem Platz und wichtige, wenig bekannte Ereignisse, die die Kurse
zu beeinflussen vermögen, telephonisch oder telegraphisch unverzüglich
mitteilen. Jede Metaverbindung beruht naturgemäß auf gegenseitigem
Vertrauen.
Das Bankhaus A in Berlin beabsichtigt, mit Hamburg zu arbitrieren,
und setzt sich zu diesem Zweck mit der befreundeten Bankfirma B in
Hamburg in Verbindung. Sie vereinbaren, gegenseitig die Geschäfte provisionsfrei
 auszuführen und einen aus diesen Geschäften sich ergebenden
Gewinn oder Verlust zu teilen, d. h. eine Metaverbindung einzugehen.
 Hat man sich auch sonst über die Modalitäten geeinigt, so beginnt
der Verkehr der beiden Firmen bzw. ihrer beiden Arbitrageure, der sich in
der Hauptsache telephonisch abwickelt.
Im Berliner Börsengebäude, von dem Hauptsaale leicht erreichbar, befinden sich
510 Telephonzellen, die den Börsenbesuchern gegen Entrichtung einer Gebühr zur
Verfügung stehen. Die Berliner Börse besitzt während der Börsenstunden direkte

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