Verkauf Karstadt-Aktien.
$ 16.50 — RM 69.30 für RM 40.— nom. = . . 173,25%
—+ Report . . 0,69
173,94. 0
New Yorker Spesen. . . . .- 1,831
Deutsche Parität . . 172,63%0
Spesen der deutschen Linie sind: Courtage %/, °/,, bei Termin-, 1°/,, bei
Kassepapieren und der Schlußscheinstempel, der sich auf 10 Rpf für
4000 RM. des ausmachenden Betrages ermäßigt, wenn zwischen dem Kaufund
 Verkaufstage nicht mehr als 4 Börsentage liegen.
Die Übermittlung der Orders nach New York erfolgt
durch telephonische Ansage beim Berliner Zweigbüro der Western Union
Telegraph Company in New York, die einen mit der Deutsch-Atlantischen
 Telegraphengesellschaft, Berlin, gemeinsam betriebenen direkten
Kabelweg von Deutschland nach Amerika hat (Emden-—Azoren—New
York) oder durch die Transradio A.-G. (A.-G. für drahtlosen Übersee-Verkehr).
 Die Aufträge werden vercodet (z, B. nach dem Petersons International
 Code) telephonisch der Berliner Filiale der betreffenden Gesellschaft
 angesagt. Die Übermittlung eines solchen Kabels nach Amerika
dauert bei gewöhnlichen Kabeln etwa 30 Minuten, bei PU-Kabeln (Partial
urgently) 5—10 Minuten. Die Berliner Firma hat daher oft schon 15 Minuten
 nach Absendung des Telegramms in Berlin Ausführungsanzeige aus
Amerika. Sendet der Berliner Arbitrageur ausführlichere Informationen
für seinen amerikanischen Metisten, so benutzt er dazu ein cable night
letter; dieser Nacht-Kabel-Brie£f (NLT) wird in Berlin am Abend aufgegeben
 und am nächsten Morgen in New York bestellt.
Das Wort kostet bei gewöhnlichen Kabeln RM 1.10, bei PU-Kabeln
RM 1.45, bei night cable letter (bei einer Mindestgebühr von RM 6.50 für
25 Worte) RM 0.26.
Hingewiesen sei schließlich noch auf den Zeitunterschied, der während der Sommermonate
 5, während der Wintermonate 6 Stunden beträgt. Die New Yorker Börse
beginnt um 10 und schließt um 3 Uhr dortige Zeit. Der New Yorker Börsenbeginn
Fällt also während der Sommermonate 1 Stunde, während der Wintermonate 2 Stunden
 nach Berliner Börsenschluß.
Auch zur Ausführung größerer Orders bedient man sich mitunter des
Arbitrageverkehrs. Um zu verhüten, daß durch Kauf von einem größeren
Quantum eines Papieres eine erhebliche Kurssteigerung hervorgerufen wird,
läßt man einen Teilbetrag an einem anderen Börsenplatz ausführen.

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