Da der ausgleichend wirkende Arbitrageverkehr von hoher volkswirtschaftlicher
 Bedeutung ist, so sucht man ihn durch Ermäßigung
des Umsatzstempels nach Möglichkeit zu fördern.
Zunächst sind die im Arbitrageverkehr geschlossenen Geschäfte voll zu versteuern,
 Auf einen diesbezüglichen Antrag erfolgt auf Grund des nach einem bestimmten
 Schema geführten „Arbitragebuches‘“ eine Rückvergütung des
Stempels,

3. Das Effekten-Kommissionsgeschäit,
Da der Abschluß von Geschäften an der Börse nur denjenigen gestattet
ist, die eine Börsenkarte haben, persönlich bekannt sind und den nötigen
Kredit besitzen, so muß derjenige, der „an der Börse“ handeln will, sich
der Vermittelung eines dieser Börsenbesucher, vor allem eines Bankhauses
bedienen.

Wer einer Bank einen Börsenauftrag erteilt und mit ihr nicht im
laufenden Geschäftsverkehr steht, muß, wenn er einen Kaufauftrag erteilt,
 in der Regel eine Anzahlung leisten, und wenn er Effekten, die nicht
bei der Bank deponiert sind, verkaufen will, diese vorher einliefern. Zur
Erteilung der Börsen-Orders werden vorgedruckte Formulare?!) benutzt,
3, S. 575/576.
Der Auftrag muß enthalten:
L. die Angabe, ob Kauf oder Verkauf;
2. den Nennbetrag mit Angabe der Währung (M, Fr., £ usw.) ;
3. die genaue Bezeichnung des Papieres (vorkommendenfalls auch Serie,
Litera, Angabe ob Aktie, Vorzugsaktie usw.) ;
den Kurs, der beim Ankauf nicht überschritten werden darf bzw.
unter dem die Papiere nicht veräußert werden sollen. Sollen die
Papiere auf alle Fälle gekauft bzw. verkauft werden, so wird
dies — ausgedrückt durch das Wort „bestens“, bei Ankäufen auch
„billigst“, bei Verkäufen „bestmöglich“ — auf dem Orderzettel anyegeben.

[st eine Preisgrenze gesetzt, so spricht man von limitierten, ist es
nicht der Fall, von unlimitierten Aufträgen.
5. Die Zeit, für welche die Order in Nota genommen werden soll, falls
Ausführung am ersten Tage nicht möglich ist.

1) Um Irrtümer zu vermeiden, sind die Kaufzettel in der Regel auf einem anderslarbigen
 Papier als die Verkaufszettel hergestellt.
(Fortsetzung des Textes auf Seite 577.)

374