Erhält ein Bankhaus an einem Tage einander deckende Kauf- und
Verkaufsorders, z. B. Kauf 5000 RM Dresdner Bank-Aktien bestens und
Verkauf 5000 RM dieser Aktien zum Kurs von 190 %, so kann es, wenn
der Kurs 190 %, oder höher wird, die Orders durch Eintritt als Selbstkontrahent
 ausführen, kompensieren, Die Zusatzsteuer für Kompensationen
 beträgt für jedes der sich ausgleichenden Geschäfte die
Hälfte der für Händlergeschäfte vorgeschriebenen Steuer.
Muß die Bank die ihr erteilte Order wieder an eine andere Bank weitergeben,
 weil vielleicht das Papier an dem betreffenden Platze nicht gehandelt
 wird, so braucht nicht nochmals Steuer gezahlt zu werden.
Die Schlußnote oder die Verrechnungsanzeige des Zwischen-Kommissionärs muß
dann folgenden Vermerk tragen:
„Abwicklungsgeschäft RM ..... Rpf ... Börsenumsatzsteuer laut Verrechnungsanzeige
 vom ..... Nr. ... verrechnet.‘
Über die Höhe der Börsenumsatzsteuer s. S. 508 ff.
Dem Bankkunden wird außerdem vom Bankier der halbe Händlerstempel
 belastet,
5. Sind die Effekten an einem anderen Orte verkauft, und muß sich
der Bankier sie von dort kommen lassen, oder werden die Effekten an
einem anderen Platze verkauft, so werden dem Kunden diese Sendungsgspesen
 (Porto und Wertversicherung) *) belastet, ebenso die verauslagten
Telegramm- oder Telephongebühren für Überleitung des Auftrages an
einen anderen Börsenplatz und für die telegraphische Meldung der Ausführung
 der Order. In der Regel wird hierfür ein Pauschalsatz (etwa
2 RM für jede Order) in Ansatz gebracht.
Die Wert- (Valoren-) Versicherung von Geld- und Wertpapiersendungen bewirken
Banken und Bankiers meist durch eine Versicherungsgesellschaft, da diese, bei
gleichen Garantien, geringere Gebühren als die Post berechnet. Senden sie z. B.
50 000 RM Effekten, so versichern sie bei der Post nur 3800 RM (Wert: 300 RM), den
Rest bei einer Transportversicherungsgesellschaft, Die Sätze betragen innerhalb
Deutschlands und im Verkehr mit Danzig in der 1. Klasse 0.20, in der 2. Klasse 0.30
pro Mille, von Deutschland nach anderen Ländern, je nach Entfernung und Risikohöhe,
 0.25 bzw. 0.85 bis 5 bzw. 7.50 pro Mille. Die 1. Klasse gilt für Effekten, die
2. Klasse für Bargeld, Sorten, Zinsscheine usw. Für Wechsel und Verrechnungsschecks
 innerhalb Deutschlands kommt nur ein Drittel und im Verkehr mit dem Auslande
 nur die Hälfte der für Valoren 1. Klasse vorgesehenen Prämien zur Berechnung,
 Einschreibpakete sind von der Versicherung ausgeschlossen.

1) Mit der weiteren Ausgestaltung des Effektengiroverkehrs hat sich
die Zahl der Wertpapiersendungen naturgemäß ganz wesentlich verringert.

AQ