beschränkt werden, es sei denn, daß der Kommittent gewerbsmäßig Bank- oder Geldwechselgeschäfte
 betreibt.
Soweit die Auslieferung der eingekauften Stücke an den Kommittenten erfolgt
oder ein Auftrag des Kommittenten zur Wiederveräußerung ausgeführt ist, kann
die Übersendung des Stückeverzeichnisses unterbleiben,
$ 4. Ist der Kommissionär mit Erfüllung der ihm nach den Bestimmungen des
$ 3 obliegenden Verpflichtungen im Verzuge, und holt er das Versäumte auf eine
janach an ihn ergangene Aufforderung des Kommittenten nicht binnen 3 Tagen
nach, so ist der Kommittent berechtigt, das Geschäft als nicht für seine Rechnung
abgeschlossen zurückzuweisen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.

Die Aufforderung des Kommittenten verliert ihre Wirkung, wenn er dem Kommnissionär
 nicht binnen 3 Tagen nach dem Ablaufe der Nachholungsfrist erklärt,
laß er von dem im Abs, 1 bezeichneten Rechte Gebrauch machen wolle,
5 5. Der Kommissionär, der einen Auftrag zum Umtausche von Wertpapieren
der im $ 1 bezeichneten Art oder zur Geltendmachung eines Bezugsrechtes auf solche
Wertpapiere ausführt, hat binnen zwei Wochen nach dem Empfange der neuen
Stücke dem Kommittenten ein Verzeichnis der Stücke mit den im 8 3 Abs. 1 vorgeschriebenen
 Angaben zu übersenden.
5 6. Der Kommissionär, der den im $ 5 ihm auferlegten Pflichten nicht genügt,
verliert das Recht, für die Ausführung des Auftrages Provision zu fordern.
8 7. Mit der Absendung des Stückeverzeichnisses geht das
Eigentum an den darin verzeichneten Wertpapieren auf den Kommittenten über,
zoweit der Kommissionär über die Papiere zu verfügen berechtigt ist. Die Bestimmungen
 des bürgerlichen Rechts, nach welchen der Übergang des Eigentums schon
im einem früheren Zeitpunkte eintritt, bleiben unberührt.
5 7a!). Hat bei einem Kommissionsgeschäft über den Einkauf von Wertpapieren
der im $ 1 bezeichneten Art zur Zeit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das
Vermögen des Kommissionärs der Kommittent die ihm dem Kommissionär gegenüber
 obliegenden Pflichten vollständig erfüllt, ohne daß die einzukaufenden Wertpapiere
 bis zu diesem Zeitpunkt durch Übersendung eines Stückeverzeichnisses oder
auf andere Weise in das Eigentum des Kommittenten übergegangen sind, so geht in
Ansehung der Befriedigung aus den in der Masse vorhandenen Wertpapieren gleicher
Gattung und aus den Ansprüchen auf Lieferung solcher Wertpapiere die Forderung
des Kommittenten den Forderungen aller anderen Konkursgläubiger vor. Mehrere
Kommittenten haben untereinander gleichen Rang. Aus dem sonstigen Vermögen des
Kommissionärs können die Kommittenten unter entsprechender Anwendung der für
Jie Absonderungsberechtigten geltenden Vorschriften der 88 64, 153, 155, 156 und
des $ 168 Nr. 3 der Konkursordnung Befriedigung verlangen.

‘) Während nach dem bisherigen Rechte der Kunde, dem ein Stückeverzeichnis
nicht zugesandt war, beim Konkurse der Bank lediglich eine einfache Konkursforderung
 geltend machen konnte, ist nunmehr im Konkursfalle der Bank dem Kommittenten
 ein Recht auf bevorzugte Befriedigung aus den in der
Masse vorhandenen Wertpapieren gleicher Gattung und aus den Ansprüchen der
Bank an Dritte auf Lieferung solcher Wertpapiere eingeräumt worden.

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